21-5049

Pilotprojekt: Flaniermeile Volksdorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.11.2022 (Drs. 21-4170.1) - Ergänzungsmitteilung des Bezirksamtes zur Drs. 21-4711

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 31.03.2022 Regionalausschuss Walddörfer Ö 6.7

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. in Absprache mit der Polizei das Parken auf einem Teil der Wochenmarktfläche außerhalb der Marktzeiten werktags von 8-18 Uhr auf 3 Stunden zu begrenzen, wie dies z.B. bereits in der Straße Uppenhof der Fall ist.

[...]

Das Bezirksamt nahm wie folgt Stellung (s. Drs. 21-4711):

 

Zu 1.: Nach Abspreche mit dem PK35 besteht die grundsätzliche Möglichkeit eine Parkzeitbeschränkung einzurichten, wenn eine entsprechende bauliche Planung dafür vorliegt. Das PK35 weist darauf hin, dass eine übersichtliche Parksituation am besten hergestellt werden kann, wenn eine einheitliche Lösung für die gesamte Marktfläche umgesetzt wird und diese der Parkzeitbeschränkung der umliegenden Gebiete entspricht. Die Parkzeitbegrenzung im Umfeld beträgt 2 Stunden.

Aufgrund von bestehenden Mietverträgen einzelner Flächen des Marktplatzes durch VS ist eine einheitliche Lösung allerdings nicht umsetzbar. Entsprechend ist eine Umsetzung der Parkzeitbegrenzung außerhalb der Markttage also grundsätzlich möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Die Bedingungen hierfür sind, dass die Bereitstellung der Parkplätze für die Besucher der „Koralle“ und die Bereitstellung der durch einige Wochenmarkthändler angemieteten Plätze fortgeführt werden kann. Das Bezirksamt prüft weithin, ob und wie eine Lösung gefunden werden kann, die allen Interessen gerecht wird und nicht zu einer unübersichtlichen Parksituation führt.

 

 

Das Bezirksamt teilt in Ergänzung dazu Folgendes mit:

 

Eine temporäre Parkzeitbeschränkung der Volksdorfer Wochenmarktfläche während der Flaniermeile Volksdorf wird durch die Bezirksverwaltung abgelehnt. Grundsätzlich ist die Einrichtung von Kurzparkständen zwar möglich, praktisch aber als temporäre Maßnahme nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar. Aufgrund von bestehenden Mietverträgen und Parkregelungen, die einen Teil der Fläche betreffen, ist eine einheitliche Lösung nicht möglich. Um im Rahmen einer Teilregelung eine eindeutige Parksituation herstellen zu können, wäre eine umfangreiche bauliche Herstellung erforderlich, die im Rahmen der zeitlich begrenzten Flaniermeile Volksdorf als unverhältnismäßig eingeschätzt wird.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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