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Pilotprojekt beim Bewohnerparken in Eilbek: Befragung von Gewerbetreibenden, Freiberufler und sozialen Einrichtungen Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.11.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 5.1

Sachverhalt

 

Am 16. Februar 2023 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft der Planungsstand „Bewohnerparken in Eilbek“ durch einen Referenten des Landesbetriebs für Verkehr vorgestellt. Demnach soll in Eilbek spätestens 2024 die Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Die Voruntersuchungen seien bereits durchgeführt worden. Eine Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner soll folgen. Solange die vielfältigen Probleme, die das Bewohnerparken auslöst, nicht beseitigt sind, lehnt die CDU-Fraktion die Einführung weiterer Bewohnerparkzonen ab.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner wird die Suche nach einem Parkplatz durch das Bewohnerparken nicht unbedingt einfacher, da durch die neue Regelung viele Parkplätze wegfallen werden, die bislang zur Verfügung standen. In Kombination mit einer höheren Ausweisanzahl als vorhandene Parkplätze und eine Bewirtschaftungszeit, die morgens und abends das Parken für alle öffnet, ist ein Parkplatz für einen Anwohner mit Bewohnerausweis nicht zwangsläufig verfügbar.

Für Handwerker, Gewerbetreibende, Arztpraxen und Restaurants etc. bedeutet die Einführung des Bewohnerparkens eine erhebliche Verschlechterung der Parkplatzsituation. Bislang sieht der Senat keine Möglichkeit für Sondergenehmigungen vor, die Gewerbetreibenden und Freiberuflern das Parken an ihrem Arbeitsplatz ermöglicht. Parken an der Arbeitsstelle ist zurzeit nur möglich mit einem Parkschein, der pro Stunde drei Euro kostet und eine maximale Parkdauer von drei Stunden vorsieht. Der Kioskbesitzer, der seine Ware beim Großhandel eingekauft hat, müsste, um seine Waren auszuladen, einen Parkschein ziehen und nach spätestens drei Stunden sein Fahrzeug umparken oder am besten außerhalb der Bewohnerparkzone in einem anderen Stadtteil abstellen. Die Arzthelferin, die aus dem Hamburger Umland mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann nicht in der Nähe ihrer Arbeitsstelle halten. Der Pflegedienst kann weder bei den Patienten noch am eigenen Büro halten, ohne jedes Mal Gebühren zahlen zu müssen. Die Beispiele ließen sich beliebig fortführen. Ähnliche Probleme sind zu erwarten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schulen, Sportvereinen, Kindergärten/ Kitas, Pflegeeinrichtungen sowie deren Besuchern.

Für dieses Problem der Gewerbetreibenden und Freiberufler muss die zuständige Fachbehörde eine Lösung finden. Um eine praxisnahe Lösung für diese Gruppe in Bewohnerparkzonen zu finden, sollte im Vorfeld der Einführung der Bewohnerparkzonen in Eilbek eine Befragung der Gewerbetreibenden und Freiberufler als Pilotprojekt durchgeführt werden. Damit sollte ermittelt werden, welchen Parkplatzbedarf verschiedene Branchen, wo und zu welchen Zeiten haben und wie die Einführung des Bewohnerparks gesehen wird. Ziel sollte es sein, Probleme der Gewerbetreibenden und Freiberufler zu identifizieren, die für sie durch die Einführung des Bewohnerparkens entstehen würden, um praxisorientiert Lösungen zu finden. Auch die Nicht-Einführung des Bewohnerparkens sollte bei der Lösungsfindung nicht kategorisch ausgeschlossen werden.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen::

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Fachbehörde möge im Vorfeld der Einführung einer Bewohnerparkzone in Eilbek ein Pilotprojekt durchführen, dass eine Befragung der Gewerbetreibenden (Handwerker, Restaurants, Geschäfte etc.) und Freiberufler (Arztpraxen, Steuerberater, Architekten etc.) vorsieht. Dabei sollen u.a. folgende Aspekte abgefragt werden:
    1. Wie stehen die Gewerbetreibenden/Freiberufler zur Einführung einer Bewohnerparkzone?
    2. Wo, wann und wie viele Parkplätze beanspruchen die Gewerbetreibenden/Freiberufler zurzeit im öffentlichen Raum und wie viele würden sie davon auch in Zukunft benötigen?
    3. Aus welchen Gründen benötigten die Gewerbetreibenden/Freiberufler die Parkplätze?
    4. Warum konnten oder können bei den jeweiligen Gewerbetreibenden/Freiberufler keine Fahrzeuge abgeschafft oder durch andere Arten der Mobilität ersetzt werden?
    5. Was wäre für die Gewerbetreibenden/Freiberufler ein angemessener Preis für eine Sondergenehmigung?
  2. Die zuständige Fachbehörde möge die Gewerbetreibenden und Freiberufler über die Befragung zum Bewohnerparken auf schriftlichem Wege, analog zur Bewohnerbefragung, hinweisen.
  3. Die zuständige Fachbehörde möge die Befragungen ebenfalls an Schulen, in Kindergärten/ Kitas, bei Sportvereinen, in Pflegeeinrichtungen und weiteren Einrichtungen durchführen.
  4. Die zuständige Fachbehörde möge über die Einführung der Bewohnerparkzonen eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Gewerbetreibenden, Freiberufler und soziale Einrichtungen durchführen, bei der diese über die Ergebnisse der Befragung informiert werden und weiter diskutieren können.
  5. Die zuständige Fachbehörde möge auf Grundlage der Ergebnisse der Befragung Konzepte für Sondergenehmigungen und Sondernutzungen für Gewerbetreibende/ Freiberufler und soziale Einrichtungen vorlegen.
  6. Über den Fortgang und die Ergebnisse der Befragung möge im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft berichtet werden.

 

Anhänge

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