21-8541

Pflege der Grünstreifen Am Stühm-Süd 140 bis 154 Eingabe

Eingabe

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.04.2024
Ö 5.3
08.04.2024
Ö 5.7
Sachverhalt

Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:

 

Uns beschäftigt folgende Frage:

  1. Wie kann es sein, dass unsere Siedlungsgemeinschaft seit Jahrzehnten eine Straßenbegleitfläche pflegt, (weil das Bezirksamt dem nicht nachkommt), jedoch das Bezirksamt die (hohen) Gebühren für einen Sondernutzungsvertrag einstreicht (Fläche Ecke Am Stühm-Süd/ Aprikosenweg)?

 

Da wir leider vom Fachamt Straßengrün keine Rückmeldung erhalten, wenden wir uns hiermit an Sie.

Unser Anliegen betrifft die Straßenbegleitfläche an der Straße Am Stühm-Süd vor den Häusern Nr. 140 bis 154, die zu unserer Siedlergemeinschaft gehören.

Diese Fläche (im Kartenauszug unten grün markiert) ist gemäß uns vorliegender Pachtverträge - s. §8 c bzw. §8 d in den Anhängen - durch die Stadt/ das Bezirksamt zu pflegen.

Bisher werden diese Arbeiten von der Siedlergemeinschaft übernommen.

Die Übernahme der Pflege bzw. der Kosten dafür ist noch immer nicht erfolgt und daher beantragen wir, diesen Streifen (vermutlich einschließlich orange, also bis Grootmoor 50) in das Mähverzeichnis des Bezirks aufzunehmen.

Bitte geben sie uns Rückmeldung,

  1. durch wen die Pflege zukünftig erfolgen sowie
  2. in welchem Rhythmus (Häufigkeit im Jahr) gemäht wird und
  3. wer uns die Kosten erstattet, sollte dies nicht durch die Stadt erfolgen.

 

Vielen Dank. Bitte melden Sie sich auch für Rückfragen.

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die städtische Fläche Am Stühm-Süd 140 bis 154 (unten grün markiert) ist durch das Bezirksamt zu pflegen.

 

Dies ist seit mehr als zehn Jahren nicht erfolgt und daher beantrage ich, diesen Streifen (vermutlich einschließlich orange) in das Mähverzeichnis aufzunehmen.

Bitte geben Sie mir Rückmeldung, in welchem Rhythmus (Häufigkeit im Jahr) die Pflege zukünftig erfolgen wird.

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n