20-3345.1

Pflege der Gewässer "großer" Bramfelder See, "kleiner" Bramfelder See sowie der Rückhaltebecken Appelhoffweiher und Osterbek Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Mehrheitlicher Beschluss des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne vom 29.09.2016 über den Antrag der CDU-Fraktion Drs.Nr. 20-3345 mit den Stimmen der CDU- sowie 3 Stimmen der SPD-Fraktion gegen 3 Stimmen der SPD-Fraktion bei Nichtabstimmung der Die-Linke- und der Grünen-Fraktion

 

Die Gewässer Rückhaltebecken Appelhoffweiher und Osterbek, der „große“ Bramfelder See sowie der „kleine“ Bramfelder See (offizieller Name „Alter Teich“) sind die grüne Lunge der Stadtteile Bramfeld und Steilshoop. Bewohnerinnen und Bewohner nutzen diese zur Regeneration und zum Genuss der Natur. Aufgabe der Politik muss es sein, diese grünen Rückzugsgebiete zu schützen und aufrechtzuerhalten.

 

Mit Drucksache 20-3257 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass der „kleine“ Bramfelder See im Jahr 2012, der „große“ Bramfelder See im Jahr 2010, das Rückhaltebecken Appelhoff bisher noch gar nicht sowie die Osterbek im Jahr 2007 entschlammt worden sind. Zum Rückhaltebecken Barenbleek konnten keine Angaben gemacht werden.

 

Weiterhin teilt das Bezirksamt mit, dass die Verschlammung und Verlandung von Stillgewässern zunächst ein Prozess ist, der sich durch Einwuchs und Verwesung von Ufer- und Wasserpflanzen, Laub- und Sedimenteintrag auch natürlicherweise vollzieht. Durch menschliches Zutun wie Nährstoffeinträge oder Sedimenteinträge aus Regensielen, aber auch Entenfütterung wird der Prozess beschleunigt. Soweit Entwicklungsziel nicht ein Niedermoor, sondern die Erhaltung des Wasserkörpers ist, wird nach einem für jedes Gewässer unterschiedlichen Zeitraum eine Entschlammung erforderlich. Für die Erhaltung der Funktion als Rückhaltebecken ist eine Entschlammung erforderlich, wenn das Sediment die Höhe des Dauerwasserspiegels erreicht, da darunter liegende Sedimente sich nicht auf das Rückhaltevolumen auswirken.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Daher möge die Bezirksversammlung beschließen, dass das Bezirksamt Wandsbek aufgefordert wird zu prüfen, ob eine Entschlammung der Gewässer „großer“ Bramfelder See, „kleiner“ Bramfelder See sowie der Rückhaltebecken Appelhoffweiher, Barenbleek und Osterbek erforderlich ist. Die Prüfungsergebnisse sind dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne sowie dem UGV mitzuteilen.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n