Parkstreifen in der Straße Hüllenkamp gegenüber der Einfahrt der Hausnummer 132 anpassen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3370.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Polizeikommissariat (PK) 38 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt wie folgt Stellung:
Aufgrund der Beschlussempfehlung vom 16.12.2019 mit der dazugehörigen Drucksachen-Nr. 21-0510.1 wurden die Parkplatzmarkierungen im Hüllenkamp von der Straßenplanung des Bezirksamts Wandsbek unter Zugrundelegung der Schleppkurven und gesetzlichen Bestimmungen geplant und am 12.11.2020 von der Straßenverkehrsbehörde PK 382 angeordnet.
Der Hüllenkamp liegt in einer Tempo 30-Zone, generell darf hier am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, auch außerhalb von Parkmarkierungen, solange 3 m Restfahrbahnbreite eingehalten werden. Eine Verkürzung der Parkmarkierung um ca. 5 m ändert somit nichts an der momentanen Situation.
Nach Rücksprache mit der Wegeaufsicht des Bezirks Wandsbek ist die Überfahrt von Haus-nummer 132 mit einer Breite von 3,60 m ordnungsgemäß hergestellt. Der Schleppkurvennach-weis hat ergeben, dass die Platzverhältnisse in Höhe Hausnummer 132 eng aber dennoch ausreichend sind. Nach rechts fahrend zeigt sich keine Enge.
Aus den genannten Gründen besteht aus Sicht des PK 382 keine Veranlassung für eine Veränderung, bauliche Anpassungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n