21-0510.1

Parkplatzmarkierungen im Hüllenkamp (südlicher Bereich ab Schöneberger Straße) Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 13.11.2019 über den geänderten Ursprungsantrag der SPD- und Grünen-Fraktion Drs.Nr. 21-0510

 

Von Anwohnerinnen und Anwohnern wurde angeregt, in der Straße Hüllenkamp Parkplatzmarkierungen auf der Straße aufzubringen. Diese Markierungen würden wechselseitig aufgebracht, ein gezieltes und geordnetes Parken am Straßenrand ermöglichen und zu einer Entschleunigung des Verkehrs führen. In etlichen Straßen um den Hüllenkamp herum (z.B. im Weddinger Weg, Pidder-Lüng-Weg und anderen) befinden sich bereits solche Markierungen. Es hat sich gezeigt, dass in Straßen mit Fahrbahnmarkierungen viel eher versetzt geparkt wird, als in Straßen ohne Vorgaben. Der Hüllenkamp ist im südlichen Verlauf eine schnurgerade Straße, die Autofahrer dazu einlädt, deutlich schneller zu fahren, als erlaubt ist. Außerdem ließe sich das dichte Parken von Fahrzeugen an Grundstücksausfahrten besser steuern und die Übersichtlichkeit für die Anwohner beim Ausfahren auf die Straße deutlich verbessern.

 

Durch versetztes Parken stellt sich ein Entschleunigungsprozess ein, der gleichzeitig den Autorm senkt und die Sicherheit in dieser Straße erhöhen dürfte. In einem Vororttermin haben sich Vertreter des Polizeikommissariats Rahlstedt, Anwohner und Politik Mitte September getroffen, um die reale Lage in Augenschein zu nehmen.

 

Mit der Zusage, das Aufbringen von Parkplatzmarkierungen zu prüfen, ging man auseinander.

In der kürzlich eingegangenen Antwort der Polizei ist im Kern zu lesen:

 

In einigen umliegenden Straßen sind bereits Parkplatzmarkierungen zu finden. So z.B. auch im nördlichen Hüllenkamp auf Höhe der Altrahlstedter Schule. Dort reduzieren Markierungen auf der Straße die Geschwindigkeit. Das Parken in den Markierungen ist allerdings nicht verpflichtend und das Parken außerhalb der Markierung damit nicht rechtswidrig und damit auch nicht sanktionierbar.

 

Auch im Pidder-Lüng-Weg sind Parkmarkierungen aufgebracht, die allerdings nicht verpflichtend sind. Das müssten allerdings Verkehrszeichen anordnen.

 

Im Weddinger Weg z.B. ist das anders. Nachdem dort die Straße grundsaniert wurde, hat das Bezirksamt Wandsbek als damals zuständige Fachbehörde Markierungen aufgebracht, die bis heute dort verpflichtend zu nutzen sind.

 

Heute werden in der Regel in 30-iger Zonen keine Markierungen mehr aufgebracht. Die Polizei: „Als Straßenverkehrsbehörde würden wir aufgrund von fehlender Unfallhäufigkeit keine Veranlassung sehen, eine Markierung mit verpflichtender Parknutzung anzuordnen. Allerdings legen wir auch kein Veto ein, wenn das Bezirksamt eine solche Bebauung mit entsprechender Markierung anordnet. Falls das Bezirksamt eine solche Markierung in dem von uns besehenen Bereich des südlichen Hüllenkamps anbringen möchte, würden wir als Straßenverkehrsberde keinen Einspruch einlegen“.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksversammlung um folgenden Beschluss gebeten:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Fachbehörde des Bezirksamtes wird gebeten, den oben geschilderten Sachverhalt zu prüfen und im Weiteren das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort entsprechend positiv zu würdigen und resultierend daraus, Fahrbahnmarkierungen aufzutragen. Eine verpflichtende Regelung mit Verkehrszeichen ist nicht erforderlich.
     
  2. Der Regionalausschuss bittet das Bezirksamt nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse darum, den Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah in Kenntnis zu setzen. Der Regionalausschuss würde es begrüßen, wenn zeitnah ein Zwischenbericht möglich wäre.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n