Parkplatzsituation "Friedhof Wandsbek" Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8729.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung möge die zuständige Fachbehörde bitten:
1. Drei Parkplätze in der Kirchhofstraße mögen als „Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen für 2 Stunden“ in der Zeit von 10 bis 16 Uhr gekennzeichnet werden.
2. Zu prüfen, ob bei einer möglichen Umgestaltung des Friedhofs Parkplätze auf dem Gelände des Friedhofs geschaffen werden können.
3. Zu prüfen, ob an der Wandsbeker Allee auf Seiten des Friedhofs noch ein oder zwei Parktaschen angelegt werden können.
Dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek möge berichtet werden.
Stellungnahme des PK 37:
Bei der Kirchhofstraße zwischen Lengerckestraße und Wandsbeker Allee handelt es sich um eine Tempo 30-Zone. Aus Richtung Wandsbeker Allee ist die Einfahrt mit dem Verkehrszeichen (VZ) 267 verboten, Radfahrer dürfen gemäß VZ 1022-10 einfahren. Als Fahrbahnbelag ist Kopfsteinpflaster vorhanden.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung parken Pkw am linken Fahrbahnrand an der Friedhofseite. Auf der rechten Seite kann wegen der verbleibenden Restfahrbahnbreite nicht geparkt werden.
Parkflächenmarkierungen sind aufgrund des Kopfsteinpflasters nicht herstellbar. Die Markierung ist nach unseren Erkenntnissen zwar auftragbar, jedoch durch die Befahrung relativ schnell wieder abgetragen und muss ständig nachgearbeitet werden. Weiterhin hat die zeitliche Beschränkung auf zwei Stunden keine Aussicht auf den gewünschten Erfolg. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Friedhofsbesucher einen Parkplatz vor dem Friedhof finden kann, würde sich durch die Maßnahme nicht verändern.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n