21-4543

Parken in Marienthal Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.08.2021 (Drs. 21-3697.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.03.2022
23.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten:

  1. Dort wo die kleinen (60cmx60cm) Verkehrszeichen (274.1) angebracht sind, diese gegen die größeren (84cmx84cm) Verkehrszeichen auszutauschen.
  2. Die angebrachten Verkehrsschilder zu reinigen und einen Rückschritt des Straßenbegleitgrüns so vorzunehmen, dass die Schilder weder verdreckt noch verdeckt sind.
  3. Das Aufbringen von einigen Piktogrammen, die auf die geltende Tempo-30-Zone hinweisen, zu veranlassen.

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Die Zuständigkeit für das Austauschen der Verkehrszeichen liegt beim verantwortlichen Straßenbaulastträger, d.h. beim Bezirksamt Hamburg Wandsbek.

 

Zu 2.

Auch hier ist der Straßenbaulastträger zuständig und in der Verantwortung.

 

Zu 3.

Bereits im Juli 2020 wurde durch die oberste Straßenverkehrsbehörde (A 3) das Aufbringen von Tempo 30-Piktogrammen auf der Fahrbahn in der Oktaviostraße geprüft und abgelehnt.

Das Aufbringen von Tempo 30-Piktogrammen wird in der Fachanweisung Verkehrsberuhigung 1/95 vom 20. Oktober 1995, Ziffer 5.5.5 geregelt.

„Innerhalb einer Zone ist die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zu wiederholen, auch nicht durch Bodenmarkierungen“. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung nicht im Widerspruch zu der bundesrechtlichen Regelung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) steht. Dort ist zu § 45 „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ im Abschnitt XI Tempo 30-Zonen unter 1.c) u.a. geregelt: „Die Fortdauer der Zonen-Anordnung kann in großen Zonen durch Aufbringung von „30“ auf der Fahrbahn verdeutlicht werden“. Die bundesrechtliche Zulässigkeit derartiger Tempo 30-Piktogramme ist damit abschließend geregelt. Die für Hamburg geltende Vorgabe der Fachanweisung, die Geschwindigkeitsbeschränkung auch nicht durch Bodenmarkierungen und demnach auch nicht durch Tempo 30-Piktogramme zu wiederholen, stellt lediglich dar, dass in Hamburg von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht wird.

Die Vorgabe der Fachanweisung steht auch nicht der Durchführung von einzelnen Modellversuchen in Absprache mit A 3 entgegen.

Eine Anordnung zum Auftragen von Piktogrammen für einen Modellversuch ist an mehrere mögliche Voraussetzungen gebunden.

Keine Voraussetzung ist die genannte Möglichkeit eines Vergessens der angeordneten Geschwindigkeit aufgrund der Größe des beschriebenen Gebietes.

 

Aufgrund der nicht vorliegenden Voraussetzungen können keine Tempo 30-Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt  tauscht in Abstimmung mit dem zuständigen PK die Beschilderung der Zonenbeschilderung Tempo 30 aus.

 

Zu 2.

Das Bezirksamt  veranlasst eine Reinigung der Schilder und einen Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n