Parken in Marienthal Auskunftsersuchen vom 19.07.2021
Vor einigen Wochen wurden Handzettel in Marienthal durch die Straßenverkehrsbehörde verteilt, die darauf hinwiesen, dass in der Straße Kielmannseggstraße und deren umgebende Straßen das Gehwegparken an verschiedenen Stellen nicht erlaubt sei, dies nun verstärkt kontrolliert werde und in den genannten Gebieten nur das Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt sei.
Aus den Reihen der Bürger regen sich dagegen Kritik, die nicht allein auf das verminderte Parkplatzangebot, sondern vor allem auf die, aus ihrer Sicht, erhöhte Gefahrenlage für Kinder und Radfahrer basiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Polizeikommissariat 37 (PK 37) antwortet wie folgt: 10.08.2021
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 31.08.2021
PK 37:
Grundsätzlich alle Straßen, in denen das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt ist.
PK 37:
A) Zunahme der Verkehrsmengen
B) Zunahme Geschwindigkeitsniveau
C) Zunahme Beschwerdelage
Bezirksamt Wandsbek:
Die Straßenzügen Osterkamp und Oktaviostraße sind von einem üppigen Baumbestand geprägt. Das Bezirksamt Wandsbek geht daher davon aus, dass nur vereinzelt reguläre Parkstände hergestellt werden können. In der Regel ist im Kronenbereich von Bäumen kein regelhafter Aufbau möglich, da ein regelhafter Ausbau bis in eine Tiefe von mindestens 40 cm erfolgen muss. Die genaue Anzahl von Parkständen kann erst nach abschließender fachlicher Prüfung ermittelt werden.
PK 37:
31.03.21, 13:40 - 15:35 Uhr, Osterkamp, 47 gemessene Fahrzeuge, davon 7 Verwarn-/Bußgelder
22.03.21, 07:18 - 09:20 Uhr, Osterkamp, 163 gemessene Fahrzeuge, davon 22 Verwarn-/Bußgelder
16.06.20, 08:30 - 09:34 Uhr, Osterkamp, 58 gemessene Fahrzeuge, davon 14 Verwarn-/Bußgelder
05.05.20, 12:12 Uhr - 12.05.2020, 13:53 Uhr, Oktaviostraße, 2572 gemessene Fahrzeuge, davon 286 Verwarn-/Bußgelder
PK 37:
Diese Daten werden nicht erhoben
Bezirksamt Wandsbek:
Zur Herstellung von regulären Parkständen ist ein regelhafter Ausbau und neuer Aufbau der Parkstände bis in eine Tiefe von mindestens 40 cm notwendig. Beachtet werden muss, dass auch die Borde (Tiefbord zur Fahrbahn und Hochbord zum Gehweg) erneuert werden müssen. Inwiefern dies im vorliegenden Fall möglich ist, kann erst nach einer fachlichen Prüfung beurteilt werden.
keine Anlage/n