21-3596

Parken in Marienthal Auskunftsersuchen vom 19.07.2021

Anfrage gem. § 27 BezVG

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19.08.2021
Sachverhalt

 

Vor einigen Wochen wurden Handzettel in Marienthal durch die Straßenverkehrsbehörde verteilt, die darauf hinwiesen, dass in der Straße Kielmannseggstraße und deren umgebende Straßen das Gehwegparken an verschiedenen Stellen nicht erlaubt sei, dies nun verstärkt kontrolliert werde und in den genannten Gebieten nur das Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt sei.

 

Aus den Reihen der Bürger regen sich dagegen Kritik, die nicht allein auf das verminderte Parkplatzangebot, sondern vor allem auf die, aus ihrer Sicht, erhöhte Gefahrenlage für Kinder und Radfahrer basiert.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welche Straßen sind von der o.g. polizeilichen Initiative betroffen?

 

  1. Das Gehwegparken in den o.g. Gebieten war, trotz regelmäßiger Polizeipräsenz, über Jahrzehnte gängige Praxis. Was ist der Anlass für die o.g. polizeiliche Initiative?

 

  1. Wie viele Parkplätze könnten auf den bislang ordnungswidrig genutzten Flächen realisiert werden?

 

  1. Wann wurden seit 2020 in den betroffenen Gebieten wie viele Geschwindigkeitsübertretungen aktenkundig (bitte monatlich gruppieren)?

 

  1. Wie viele Bußgelder in welcher Gesamtsumme wurden seit Kontrolle des oben darstellten Sachverhaltes im Bereich Marienthal diesbezüglich erhoben?

 

  1. Welche Maßnahmen wären notwendig, um die bislang ordnungswidrig genutzten Flächen, ausreichend breite „Gehwege“ wie beispielsweise im Osterkamp, in reguläre Parkplätze umzuwandeln?

 

 

 

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