21-6709

Park-/Halteverbotszone Stephanstraße Höhe 54 Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.02.2023 (Drs. 21-6463.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.05.2023
13.04.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Vor diesem Hintergrund möge die Verwaltung prüfen:

1. Ob eine Sperrfläche (Zickzack) von mind. 2 Fahrzeuglängen die Situation entspannen würde.

2. Der Regionalausschuss ist über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.

 

 

Stellungnahme des PK 37:

 

In der Stephanstraße zwischen dem Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Damm und der Sackgasse zu den Häusern 87 – 93 befindet sich ein Neubau, in dessen Erdgeschoss sich ein Café mit Außengastronomie befindet. Danach folgt eine Grundstücksein- und Ausfahrt zu den Parkplätzen der Häuser 89 a-e. Eine weitere Grundstücksein- und Ausfahrt befindet sich rechtsseitig am Anfang der Sackgasse zu den Häusern 87 – 93.

 

Vom Knotenpunkt bis hinter die Grundstückseinfahrt und dem danebenstehenden Baum ist absolutes Halteverbot mit den Verkehrszeichen 283-10 und 283-20 angeordnet. Danach darf teilweise ganzachsig auf dem Gehweg geparkt werden (VZ 315-65).

 

Ein Aufbringen einer Grenzmarkierung (VZ 299) vom Knotenpunkt bis hinter die Grundstückseinfahrt wäre eine Doppelbeschilderung, die rechtlich nicht zulässig ist. Die Überfahrt des Grundstückes Stephanstraße 89a-e kann von der Polizei nicht eingeschränkt werden, da es sich um Privatgrund handelt.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde des PK 37 kann deshalb der Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek nicht zustimmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n