Park-/Halteverbotszone Stephanstraße Höhe 54 Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.02.2023 (Drs. 21-6463.1)
Letzte Beratung: 03.05.2023 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Vor diesem Hintergrund möge die Verwaltung prüfen:
1. Ob eine Sperrfläche (Zickzack) von mind. 2 Fahrzeuglängen die Situation entspannen würde.
2. Der Regionalausschuss ist über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Stellungnahme des PK 37:
In der Stephanstraße zwischen dem Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Damm und der Sackgasse zu den Häusern 87 – 93 befindet sich ein Neubau, in dessen Erdgeschoss sich ein Café mit Außengastronomie befindet. Danach folgt eine Grundstücksein- und Ausfahrt zu den Parkplätzen der Häuser 89 a-e. Eine weitere Grundstücksein- und Ausfahrt befindet sich rechtsseitig am Anfang der Sackgasse zu den Häusern 87 – 93.
Vom Knotenpunkt bis hinter die Grundstückseinfahrt und dem danebenstehenden Baum ist absolutes Halteverbot mit den Verkehrszeichen 283-10 und 283-20 angeordnet. Danach darf teilweise ganzachsig auf dem Gehweg geparkt werden (VZ 315-65).
Ein Aufbringen einer Grenzmarkierung (VZ 299) vom Knotenpunkt bis hinter die Grundstückseinfahrt wäre eine Doppelbeschilderung, die rechtlich nicht zulässig ist. Die Überfahrt des Grundstückes Stephanstraße 89a-e kann von der Polizei nicht eingeschränkt werden, da es sich um Privatgrund handelt.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde des PK 37 kann deshalb der Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek nicht zustimmen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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