P+R Gebühren während Liniensperrung der U1 in und um Volksdorf aussetzen (bez. Drs. 21-8778) Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 (Drs. 21-8979)
Letzte Beratung: 07.11.2024 Ausschuss für Mobilität Ö 6.12
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die P+R Betriebsgesellschaft wird gebeten, einen Referenten zu diesem Thema in den nächsten zuständigen Mobilitätsausschuss zu entsenden.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Gemäß der Präsentation der Hamburger Hochbahn AG, die im Februar 2024 im Regionalausschuss Walddörfer gezeigt wurde, betreffen fünf der sechs U1-Sperrungen im Jahr 2025 die Strecken zwischen Volksdorf und Ahrensburg West bzw. Großhansdorf und Ohlstedt. Diese fünf Sperrrungen betreffen somit die U1 Linien auf den Strecken stadtauswärts. Sie werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf P+R-Nutzende haben, da diese ab U Volksdorf weiterhin wie gewohnt mit der U1 stadteinwärts fahren können.
Die einzige der sechs vorgesehenen U1-Sperrungen, die Auswirkungen auf P+R-Nutzende haben könnte, umfasst einen Zeitraum von knapp acht Wochen vom 13.10. – 29.11.2025 und die Strecke zwischen U Berne und U Volksdorf. Während dieses Zeitraums können jedoch die P+R-Anlagen an der U Volksdorf sowie an der U Meiendorfer Weg weiterhin genutzt werden, um auf die entsprechenden Ersatzverkehre umzusteigen. P+R-Nutzende, die während dieser Zeit die eingerichteten Ersatzverkehre vermeiden wollen, haben noch die Möglichkeit, die P+R-Anlage an der U Berne für den Umstieg auf die U1 stadteinwärts zu nutzen.
Zusammenfassend wird keine negative Betroffenheit aller genannten P+R-Anlagen aufgrund der anstehenden Brückenarbeiten über das gesamte zweite Halbjahr 2025 festgestellt, die ein temporäres Aussetzen der Gebührenpflicht rechtfertigen würde.
Ein Aussetzen der Gebühren an den benannten U-Bahnhaltestellen hätte für Pendelnde zudem den Nachteil, dass eine Fremdnutzung der P+R-Stellplätze gefördert und folglich weniger freie Kapazitäten für den originären Verwendungszweck von P+R zur Verfügung stehen würden.
Die vorgeschlagene Maßnahme wird insofern nicht als zielführend erachtet. Die P+R wird ihre Kund:innen mithilfe des Parkleitsystems, über Hinweise auf der Website sowie Informationen vor Ort auf benachbarte Anlagen, die für die Wegeketten geeignet sind und freie Kapazitäten haben, hinweisen und lenken.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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