20-5705.1

Olewischtwiet 26a: Was ist geplant?

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Das Grundstück des Flurstücks 2686 - Olewischtwiet 26a – gehört der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Grundstück war lange Zeit vermüllt und zu gewuchert. Durch die Anfrage der CDU-Fraktion Wandsbek wurden erste Pflegemaßnahmen beauftragt.

Das Grundstück ist gemäß dem Bebauungsplan „Bramfeld37-Steilshoop4“ zum Großteil als Straßenfläche ausgewiesen und somit planungsbefangen. Anfang Februar 2017 bestätigte das Bezirksamt Wandsbek dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) auf Nachfrage, dass die Ausweisung als Straßenfläche weiterhin Bestand habe. Solange das Bezirksamt Wandsbek an dieser Ausweisung festhält, kann das Grundstück seitens des LIG nicht entwickelt werden.

Mit Drucksache 20-5480.1 teilt das Bezirksamt mit, dass ein Verkauf des städtischen Grundstückes im Olewischtwiet nicht im städtischen Interesse sei. Die Fläche soll weiterhin für den Ausbau für Straßenzwecke zur Verfügung stehen. Damit sei eine Zwischennutzung ausgeschlossen

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

Die Finanzbehörde und das Bezirksamt Wandsbek antworten wie folgt (03.05.2018):

  1. Was plant die zuständige Behörde mit dem Grundstück und welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet?

Bezirksamt Wandsbek: Das zuständige Bezirksamt plant die Erschließung und den Ausbau der gemäß  Bebauungsplan Bramfeld 37/Steilshoop 4 ausgewiesenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen. Ein entsprechender Grunderwerbsauftrag wurde an den LIG gestellt.

  1. Ist der Abriss des auf dem Gelände stehenden einsturzgefährdenden Gebäudes geplant?

Finanzbehörde: Das Gebäude wird voraussichtlich bis Ende April abgerissen. In unmittelbarer Umgebung gehören die Flurstücke 5381,10403, 7160, 1137 und 2692 der Freien und Hansestadt Hamburg. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 20-5480.

  1. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wenn ja, wann?

Bezirksamt Wandsbek: Nach Kenntnis des Bezirksamtes wurde mit Abbrucharbeiten bereits in der 13.KW 2018 begonnen.

  1. Warum erfolgte bisher keine Bebauung?

Bezirksamt Wandsbek: Das Grundstück ist bisher nicht erschlossen.

  1. Wann ist mit einer Bebauung zu rechnen?

Bezirksamt Wandsbek: Sofern der Erwerb der ausgewiesenen Straßenerweiterungsfläche und die Erschließungsmaßnahmen erfolgt sind.

  1. Welche Flurstücke in der unmittelbaren Umgebung gehören auch der Freien und Hansestadt Hamburg?

Finanzbehörde: Siehe Antwort zu Frage 2.

  1. Ist der Erwerb weiterer Flurstücke in der Umgebung geplant? Wenn ja, welche und warum wurden diese bisher nicht erstanden?

Finanzbehörde: Siehe Antwort zu Frage 2.

  1. Plant die Freie und Hansestadt Hamburg den Erwerb des Flurstückes 2691?

Bezirksamt Wandsbek: Nur die ausgewiesene Teilfläche (Straßenverkehrsfläche),  siehe auch zu 1.

  1. Wenn ja, warum wurde das Grundstück bisher nicht erworben?
  2. Wird das Grundstück für die Bebauungspläne benötigt?

Bezirksamt Wandsbek: Nein. Für die Aufstellung von Bebauungsplänen werden keine Grundstücke benötigt, ein gültiger Bebauungsplan liegt vor, siehe auch zu 1.

  1. Wann ist die Ertüchtigung der Straße zum Grundstück Olewischtwiet 26a geplant?

Bezirksamt Wandsbek: Sofern der Grunderwerb umfänglich gem. Bebauungsplan erfolgt ist. Siehe auch zu 1.

  1. Warum wurde die Straße bisher nicht gebaut?

Bezirksamt Wandsbek: Siehe zu 4.

  1. Mit welchen Kosten ist für den Bau zu rechnen?

Bezirksamt Wandsbek: Es liegt zurzeit weder eine  Planung noch eine  Kostenschätzung  vor.

  1. Wer trägt die Kosten für den Bau der Straße?

Bezirksamt Wandsbek: Da es sich um eine Bebauungsplanfolgemaßnahme handeln wird überwiegend die Anlieger (zu 90%).

  1. Wird für den Straßenausbau oder für die geplante Bebauung das angrenzende auch verwilderte Grundstück der Kirchengemeinde benötigt?

Bezirksamt Wandsbek: Das wird im Rahmen der späteren  Straßenausbauplanung zu klären sein.

  1. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wenn ja, wurde die Kirchengemeinde bereits informiert?

Bezirksamt Wandsbek: Durch Gespräche mit Vertreters des Bezirksamtes ist die Kirchengemeinde informiert dass ggf. eine Straßenplanung auch den Erwerb des Grundstückes erforderlich macht bzw. von Teilbereichen.

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