Olewischtwiet 26a: Was ist geplant?
Das Grundstück des Flurstücks 2686 - Olewischtwiet 26a – gehört der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Grundstück war lange Zeit vermüllt und zu gewuchert. Durch die Anfrage der CDU-Fraktion Wandsbek wurden erste Pflegemaßnahmen beauftragt.
Das Grundstück ist gemäß dem Bebauungsplan „Bramfeld37-Steilshoop4“ zum Großteil als Straßenfläche ausgewiesen und somit planungsbefangen. Anfang Februar 2017 bestätigte das Bezirksamt Wandsbek dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) auf Nachfrage, dass die Ausweisung als Straßenfläche weiterhin Bestand habe. Solange das Bezirksamt Wandsbek an dieser Ausweisung festhält, kann das Grundstück seitens des LIG nicht entwickelt werden.
Mit Drucksache 20-5480.1 teilt das Bezirksamt mit, dass ein Verkauf des städtischen Grundstückes im Olewischtwiet nicht im städtischen Interesse sei. Die Fläche soll weiterhin für den Ausbau für Straßenzwecke zur Verfügung stehen. Damit sei eine Zwischennutzung ausgeschlossen
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Die Finanzbehörde und das Bezirksamt Wandsbek antworten wie folgt (03.05.2018):
Bezirksamt Wandsbek: Das zuständige Bezirksamt plant die Erschließung und den Ausbau der gemäß Bebauungsplan Bramfeld 37/Steilshoop 4 ausgewiesenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen. Ein entsprechender Grunderwerbsauftrag wurde an den LIG gestellt.
Finanzbehörde: Das Gebäude wird voraussichtlich bis Ende April abgerissen. In unmittelbarer Umgebung gehören die Flurstücke 5381,10403, 7160, 1137 und 2692 der Freien und Hansestadt Hamburg. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 20-5480.
Bezirksamt Wandsbek: Nach Kenntnis des Bezirksamtes wurde mit Abbrucharbeiten bereits in der 13.KW 2018 begonnen.
Bezirksamt Wandsbek: Das Grundstück ist bisher nicht erschlossen.
Bezirksamt Wandsbek: Sofern der Erwerb der ausgewiesenen Straßenerweiterungsfläche und die Erschließungsmaßnahmen erfolgt sind.
Finanzbehörde: Siehe Antwort zu Frage 2.
Finanzbehörde: Siehe Antwort zu Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek: Nur die ausgewiesene Teilfläche (Straßenverkehrsfläche), siehe auch zu 1.
Bezirksamt Wandsbek: Nein. Für die Aufstellung von Bebauungsplänen werden keine Grundstücke benötigt, ein gültiger Bebauungsplan liegt vor, siehe auch zu 1.
Bezirksamt Wandsbek: Sofern der Grunderwerb umfänglich gem. Bebauungsplan erfolgt ist. Siehe auch zu 1.
Bezirksamt Wandsbek: Siehe zu 4.
Bezirksamt Wandsbek: Es liegt zurzeit weder eine Planung noch eine Kostenschätzung vor.
Bezirksamt Wandsbek: Da es sich um eine Bebauungsplanfolgemaßnahme handeln wird überwiegend die Anlieger (zu 90%).
Bezirksamt Wandsbek: Das wird im Rahmen der späteren Straßenausbauplanung zu klären sein.
Bezirksamt Wandsbek: Durch Gespräche mit Vertreters des Bezirksamtes ist die Kirchengemeinde informiert dass ggf. eine Straßenplanung auch den Erwerb des Grundstückes erforderlich macht bzw. von Teilbereichen.
keine Anlage/n
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