20-5705

Olewischtwiet 26a: Was ist geplant?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Das Grundstück des Flurstücks 2686 - Olewischtwiet 26a – gehört der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Grundstück war lange Zeit vermüllt und zu gewuchert. Durch die Anfrage der CDU-Fraktion Wandsbek wurden erste Pflegemaßnahmen beauftragt.

Das Grundstück ist gemäß dem Bebauungsplan „Bramfeld37-Steilshoop4“ zum Großteil als Straßenfläche ausgewiesen und somit planungsbefangen. Anfang Februar 2017 bestätigte das Bezirksamt Wandsbek dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) auf Nachfrage, dass die Ausweisung als Straßenfläche weiterhin Bestand habe. Solange das Bezirksamt Wandsbek an dieser Ausweisung festhält, kann das Grundstück seitens des LIG nicht entwickelt werden.

Mit Drucksache 20-5480.1 teilt das Bezirksamt mit, dass ein Verkauf des städtischen Grundstückes im Olewischtwiet nicht im städtischen Interesse sei. Die Fläche soll weiterhin für den Ausbau für Straßenzwecke zur Verfügung stehen. Damit sei eine Zwischennutzung ausgeschlossen

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

  1. Was plant die zuständige Behörde mit dem Grundstück und welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet?
  1. Ist der Abriss des auf dem Gelände stehenden einsturzgefährdenden Gebäudes geplant?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, wann?
  2. Warum erfolgte bisher keine Bebauung?
  1. Wann ist mit einer Bebauung zu rechnen?
  1. Welche Flurstücke in der unmittelbaren Umgebung gehören auch der Freien und Hansestadt Hamburg?
  1. Ist der Erwerb weiterer Flurstücke in der Umgebung geplant? Wenn ja, welche und warum wurden diese bisher nicht erstanden?
  1. Plant die Freie und Hansestadt Hamburg den Erwerb des Flurstückes 2691?
    1. Wenn ja, warum wurde das Grundstück bisher nicht erworben?
    2. Wird das Grundstück für die Bebauungspläne benötigt?
  1. Wann ist die Ertüchtigung der Straße zum Grundstück Olewischtwiet 26a geplant?
    1. Warum wurde die Straße bisher nicht gebaut?
    2. Mit welchen Kosten ist für den Bau zu rechnen?
    3. Wer trägt die Kosten für den Bau der Straße?
  1. Wird für den Straßenausbau oder für die geplante Bebauung das angrenzende auch verwilderte Grundstück der Kirchengemeinde benötigt?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, wurde die Kirchengemeinde bereits informiert?
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