21-4449

Ökologisches Bewässerungskonzept für den Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3211.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 11.01.2022 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.5

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft anzufragen, unter welchen Umständen und wie Bäume an Straßen und in Grünanlagen in Hitzeperioden durch Bewässerungsmaßnahmen geschützt werden können.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Bezirksämter (dort jeweils das Fachamt Management des öffentlichen Raums) sind zuständig für die Unterhaltung von Straßenbäumen und Baumbeständen in öffentlichen Grünanlagen. Die Wässerung von Bäumen ist ein funktionierender Bestandteil der Grünunterhaltung und erfolgt in den Hamburger Bezirken nach vergleichbaren Regelungen, die unter anderem mit der BUKEA als zuständiger Fachbehörde entwickelt und fachlich abgestimmt wurden. Die Maßnahmenentscheidung und -umsetzung erfolgen auf Bezirksebene. Bewässerungen von Jungbäumen ist Bestandteil der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und dementsprechend Teil der Ausschreibungen.

 

Zu weiteren übergeordneten Einzelthemen, die den Themenkomplex Anpassung an zunehmende und länger anhaltende Trockenheitsperioden berühren, wie zum Beispiel neue Bewässerungssysteme, Messeinrichtungen, Anpassungen von Substraten und Baumgruben, Baumartenauswahl – erfolgt ein fachlicher Austausch zwischen den Bezirksämtern und der Fachbehörde auf Arbeitsebene.

Inhaltliche Detailfragen von angestrebten Bewässerungskonzepte, wie zum Beispiel die Nutzung von Bewässerungsbrunnen oder zu Wasserentnahmestellen, können nur auf Bezirksebene selbst geprüft und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse operationalisiert werden. Bewässerungskosten sind in den zugewiesenen Haushaltsmitteln für die Pflege und den Erhalt der Grünanlagen beziehungsweise Straßenbäume enthalten.

 

In den Grünanlagen wird die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege weitgehend analog zu den Straßenbäumen durch den Auftragnehmer ausgeführt. Anschließend erfolgt nur noch in Ausnahmefällen eine weitere Bewässerung, da dies rein technisch aufgrund der Fläche der Grünanlagen gar nicht realisierbar ist. Wichtig ist eine gute Pflanzenauswahl, um sicherzustellen, dass die Standortbedürfnisse auf die örtlichen Gegebenheiten gut abgestimmt sind. Positiv ist hier die Naturverjüngung zu erwähnen, die in den Grünanlagen oft eine große Rolle spielt, da Sämlinge, die sich im Konkurrenzdruck durchsetzen zumeist an die Standortverhältnisse optimal angepasst sind.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Eine Bewässerung von Bäumen findet auch bei Straßenbäumen nur bei den neu angepflanzten im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege statt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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