21-2999

Öffnung des Spielplatzes Rodenbeker Strasse für alle Bergstedter Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2849)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 29.04.2021 Regionalausschuss Walddörfer Ö 4.3.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und falls ja unter welchen Voraussetzungen der Spielplatz an der Rodenbeker Straße für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.

Außerdem wird um Mitteilung darum gebeten, was mit dem Spielplatz passiert, wenn die dort gelegene Flüchtlingsunterbringung, wie geplant, geschlossen wird.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich unterstützen F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) und die Sozialbehörde den Ansatz, gemeinschaftlich genutzte Spielplätze zur Integration von öffentlich untergebrachten Kindern und Familien zu nutzen, da das gemeinsame Spielen und die daraus erfolgenden Kontakte hilfreich sind, um ein Zusammenleben im Stadtteil zu fördern. Gleichzeitig ist es gerade aus diesem Grund bedauerlich, dass es im direkten Umfeld in Bergstedt keine vergleichbaren und für alle nutzbaren Anlagen gibt.

 

Der in Rede stehende Spielplatz in der Rodenbeker Straße liegt auf dem Grundstück der Unterkunft Rodenbeker Straße und gehört zum Unterkunftsbereich. Er befindet sich im hinteren Ende des Geländes und ist vor allem über den Haupteingang in der Rodenbeker Straße zugänglich. Der Zugang zum Wanderweg ist ein Nebeneingang zum Gelände der Unterkunft. Die Unterkunft selbst und das dazugehörige Gelände ist kein öffentlicher Raum. Dies dient einerseits dem Schutz der dort untergebrachten Menschen. Hinzu kommt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner mit Blick auf die einer Notunterbringung entsprechenden Wohnverhältnisse in besonderer Weise auf eine uneingeschränkte Nutzung der Außenflächen angewiesen sind. Dazu gehört insbesondere auch die Nutzung des Spielplatzes für die dort untergebrachten Kinder und die damit verbundene Möglichkeit, die Kinder unter Aufsicht der Eltern spielen zu lassen.

 

F&W hat das Spielplatzgelände aus diesem Grunde zum ausschließlichen Zweck der Nutzung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung angemietet und ist deshalb auch verantwortlich für die Wartung der Spielgeräte einschließlich Haftung und für die Verkehrssicherheit auf dem Grundstück insgesamt. Dies betrifft auch die Durchsetzung des Hausrechtes im Falle von Verstößen gegen dasselbe.

 

Die aktuellen Einschränkungen der Pandemiesituation und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor Infektionen sprechen momentan zusätzlich für den Beibehalt der bisherigen Nutzungsverhältnisse. 

 

In Abwägung aller Aspekte sehen F&W und die Sozialbehörde derzeit leider keine Möglichkeit, diesen Spielplatz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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