22-4079

Öffentlich zugängliche WCs im Marktmeisterhaus Sasel schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.09.2025 (Drs. 22-2172)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.15

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1. Das Bezirksamt beauftragt eine baufachliche Prüfung zur Grundlagenermittlung für einen Umbau der WC-Anlagen des Marktmeisterhauses Saseler Markt mit dem Ziel, die bestehenden zwei Anlagen für Damen und Herren in zukünftig vier WC-Anlagen, darunter ein barrierefreies WC, wenn möglich bis hin zu einem „Changing Place“, im bestehenden Gebäude darzustellen und eine Kostenschätzung für die Maßnahme vorzunehmen.

2. Für die baufachliche Prüfung stellt die Bezirksversammlung konsumtive Mittel bis zu 5.000 Euro aus der Maßnahmen-Nummer 3-22103020-000001.01 (Bezirkliche Sondermittel) zur Verfügung.

3. Das Bezirksamt wird gebeten, weitere Finanzierungsmöglichkeiten für eine Realisierung zu prüfen.

4. Das Bezirksamt prüft, welche gesellschaftlichen Akteure aus dem Stadtteil für eine Bewirtschaftung einer öffentlich zugänglichen WC-Anlage in Frage kommen und welche vertraglichen Bedingungen für eine Bewirtschaftung und Nutzungsüberlassung getroffen werden müssen.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Mit der Drucksache 22-2172 hat die Bezirksversammlung Wandsbek die Verwaltung gebeten, eine baufachliche Prüfung zur Grundlagenermittlung für einen Umbau der WC-Anlagen des Marktmeisterhauses Saseler Markt mit dem Ziel, die bestehenden zwei Anlagen für Damen und Herren in zukünftig vier WC-Anlagen, darunter ein barrierefreies WC, wenn möglich bis hin zu einem „Changing Place“, im bestehenden Gebäude darzustellen und eine Kostenschätzung für diese Maßnahme vorzunehmen.

Zusammen mit der Sprinkenhof AG wurde eine entsprechende Prüfung vorgenommen, das Ergebnis ist in der Anlage beigefügt.

Die Sprinkenhof hat nunmehr mitgeteilt, dass die vorgestellten Pläne nicht realisierbar seien. Das Büro und WC des Marktmeisters können nicht genutzt werden (Marktbetrieb und Arbeitgeberverpflichtungen stehen der Nutzung entgegen). Zwei weitere WC wären ausschließlich für die Marktbeschicker vorzusehen. Dieses ergibt sich insbesondere aus Gründen des Hygieneschutzes in der Lebensmittelsicherheit. Der Allgemeinheit können diese Toiletten nicht zur Verfügung gestellt werden.

Lediglich eine behindertengerechte Toilette könnte im Rahmen einer Neugestaltung hergestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahme werden mit ca. 55.000 Euro brutto angegeben. Mit einer Euroschließung (www.enableme.de) für behindertengerechte Toiletten wäre die Toilette für berechtigte Personen auch außerhalb der Marktzeiten nutzbar. Anderen Personen steht die Toilette nicht zur Verfügung.

Weitere Kosten für eine zwingend einzurichtende „Alarmierung“ (z. B. wenn ein Rollstuhlfahrer in der Toilette beim Umsetzen stürzt oder sich sonstige Notlagen einstellen) sind im Angebot noch nicht berücksichtigt. Dafür wäre eine Datenleitung mit Aufschaltung bei einem entsprechenden Dienstleister (z.B. Hilfsorganisation oder Sicherheitsdienst) notwendig. Zusätzliche einmalige Kosten für die Herstellung sowie strukturelle Mittel für den laufenden Betrieb fallen an. Hierfür stehen dem Bezirksamt keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Sofern über den bisherigen Ansatz hinausgehende Kosten für den laufenden Betrieb erforderlich werden (Verbrauchsmittel, Reinigung, Ersatzbeschaffungen bei Verschleiß oder Vandalismus und damit verbundene Aufwendungen für Reparaturen/Personalmittel), wäre die generelle Bereitstellung der Anlage zu prüfen. Das Bezirksamt kann, dafür keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung stellen.

Der Antrag wurde um eine Trinkwasserstelle ergänzt. Im Ergebnis ist dies grundsätzlich möglich und würde geschätzt Kosten in Höhe von 20.000,00 € auslösen. Hinzukommen die Projektsteuerungskosten sowie die Nebenkosten und Anschlusskosten für den Betrieb. Aufgrund des im Verhältnis hohen Kostenaufwandes empfiehlt die SpriG die Einrichtung einer Trinkwasserquelle unabhängig vom Gebäude (z. B. durch Hamburg Wasser Trinkwasserbrunnen - Hamburg Wasserhttps://www.hamburgwasser.de/wasser/umgang-mit-wasser/trinkwasserbrunnen).

Bevor die weiteren Beschlüsse (Finanzierung / Betrieb) angegangen werden können, wird die Bezirksversammlung um Beschlussfindung bzgl. des Angebotes, des Umgangs mit den laufenden Kosten für Alarmierung und Betrieb bzw. zum weiteren Vorgehen gebeten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.09.2026
Ö 14.15
Anhänge
Lokalisation Beta
Saseler Markt

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.