21-3458

Nutzungseinschränkungen auf Sportanlagen im Bezirk Wandsbek nach Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung überprüfen Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.08.2021
17.06.2021
Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-2986.1 wurden die Flächen für den Sport aufgeführt, die durch den Wohnungsbau entfallen. Teilweise werden Ersatzflächen geschaffen. Zur Beurteilung der notwendigen Sportflächen auf Sportplätzen und Schulsporthallen ist nach Aussagen des Senates eine Sportstättenbedarfsplanung in den einzelnen bezirklichen Stadteilen erforderlich. Im Bezirk Wandsbek wurde vom Bezirksamt eine Sportstättenbedarfsplanung für Großfelder im Stadtteil Farmsen-Berne vorgelegt. Der Bezirk Harburg hat diese Sportstättenbedarfsplanung bereits für alle Sportarten und Sportflächen vorgelegt.

Auch das Bezirksamt Wandsbek hatte weitere Sportstättenbedarfsplanungen angekündigt.

 

Diese wurde nun von der Fachbehörde gestoppt.

 

In der Drucksache 22/4311

Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2021 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der Haushalts- und Konzernrechnung 2019

nimmt die Behörde für Inneres und Sport zur Forderung des Rechnungshofes eine Sportstättenbedarfsplanung vorzulegen wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wird den Forderungen des Rechnungshofs nachkommen und beabsichtigt bis Ende des Jahres 2022

– einheitliche Kriterien und Verfahren für eine Sportstättenbedarfsplanung festzulegen,

– auf quartiersbezogene Bedarfsermittlungen nach diesen Maßgaben hinzuwirken und

– die Ergebnisse zu einer Gesamtplanung zusammenzuführen.

Die BIS hat hierzu eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksämter, des Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau und des Hamburger Sportbundes gegründet.

Darüber hinaus sollen die BSB sowie die Schulbauträger über die „AG

Sportinfrastruktur“ in den Prozess eingebunden werden.

Auch eine Beteiligung externer Sachverständiger, wie bspw. des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, ist vorgesehen.

Neben der Definition von einheitlichen Kriterien für eine quartiersbezogene Analyse des Sportstättenbedarfs soll die Arbeitsgruppe auch Verfahren für eine dauerhaft aktuelle Bestandserhebung der bestehenden Sportinfrastruktur und deren Nutzung festlegen,

um eine Weiterentwicklung der interaktiven Darstellung des öffentlichen und vereinseigenen Sportstättenbestandes in der Active City Map zu ermöglichen und diese zur Grundlage der weiteren Planungen zu machen. Eine Zusammenführung der quartiersbezogenen Analysen zu einer Gesamtplanung wird ebenfalls durch die o. g. Arbeitsgruppe geprüft.

Die BIS hat dem Rechnungshof zum 15. April 2021 berichtet und wird zum 30. April 2022 sowie zum 30. April 2023 über den erreichten Umsetzungsstand berichten.

 

Damit werden bis 2024/2025 keine verlässlichen Daten für die bezirkliche Sportstättenplanung vorliegen.

 

Es ist daher erforderlich, dass im Bezirk Wandsbek alle Sportflächen optimal ausgenutzt werden können. Hierzu gehört eine verlässlich Sportstättenbelegungsanzeige, die auch im Internet zeitnah auf den aktuellen Stand gehalten wird. Hierzu die Antwort in Drucksache 21-3281

Eine regelmäßige Überprüfung findet nicht statt. Sofern Änderungen bekannt werden, wird entschieden, ob eine Berichtigung vorgenommen wird.

 

Die Schulsporthalle am Borchertring 28 ist bereits abgerissen, wird aber in der Sportstättenbelegungsanzeige noch mit Hallenzeiten für die Vereinen angezeigt. Hierzu die Antwort des Bezirksamtes:

In der Sportstättenbelegung wird die bestehende Vertragslage abgebildet. Eine Historie wird nicht gespeichert. Bei „Wegfall“ einer gesamten Einrichtung wird mit der Übertragung/Löschung der entsprechenden Daten dieser Einrichtung ca. ein halbes Jahr gewartet, da eine ggf. notwendige Wiederherstellung der Daten einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeutet.

 

Einige Sportplätze in Wandsbek haben eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten. Auf die Frage in der Drucksache 21-3281

Werden die Nutzungseinschränkungen, aufgrund von Lärmbeschwerden auf den

Sportanlagen Am Pfeilshof, Bekkamp, Saseler Park, Osterkamp, Am Stühm Süd und Tegelsbarg vom Bezirksportreferat an die Sportstättenbelegungsanzeige gemeldet?

Antwortet das Bezirksamt:

Nein. Es werden grundsätzlich die möglichen Nutzungszeiten dargestellt. Nach Rücksprache mit dem Skubis-Administrator können allerdings Einschränkungen innerhalb einer Nutzungszeit (z. B. Gebrauch einer Starterpistole) nicht dargestellt werden.

 

Die eigeschränkten Nutzungsmöglichkeiten auf den Sportanlagen Am Pfeilshof, Bekkamp, Saseler Park, Osterkamp, Am Stühm Süd und Tegelsbarg wurden von den Gerichten oder durch Vereinbarungen festgelegt, vor der Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung 2017 (am 26. Januar 2017, Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) im Bundestag beschlossen).

 

Es ist daher zu prüfen, ob die Nutzungszeiten auf den Sportanlagen gemäß der gültigen Sportanlagenlärmschutzverordnung angepasst werden können, damit die dringend benötigten Sportflächen (Wartelisten der Vereine) effektiv genutzt werden können.

 

Eine Planung von neuen Sportflächen im Bezirk Wandsbek wird zwangsläufig nicht vor 2025 erfolgen, da der Senat das Verfahren der Sportstättenbedarfsplanungen, durch Einsetzung eines Arbeitskreises erheblich verzögert.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob die Sportstättenbelegungsanzeige (Belegung durch die Vereine) aktueller (z.B. Änderungen pro Quartal) angezeigt werden kann und wie die bestehenden Nutzungseinschränkungen (auf den Sportanlagen Am Pfeilshof, Bekkamp, Saseler Park, Osterkamp, Am Stühm Süd und Tegelsbarg) dargestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung, zu berichten, wie die Überprüfung der Nutzungszeiten auf den Sportanlagen, gemäß der gültigen Sportanlagenlärmschutzverordnung durchgeführt werden kann, dabei die rechtliche Einschätzung und die anfallenden Kosten zu prüfen.

 

  1. Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung mitzuteilen, seit wann die Arbeitsgruppe Sportstättenbedarfsplanung tagt, wie sich die Arbeitsgruppe zusammensetzt und wann mit Ergebnissen zu rechnen ist, damit die weiteren Sportstättenbedarfsplanungen im Bezirk Wandsbek den Bezirksversammlungen vorgelegt werden können.

 

  1. Die Verwaltung, die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung mitzuteilen, wie die Planung von neuen öffentlichen Sportplätzen, Schulsporthallen und Schulsportaußenflächen im Bezirk Wandsbek bis 2025, ohne Sportstättenbedarfsplanungen, erfolgen soll.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n