Notwendige Reparaturarbeiten nach Wasserschaden im Jugendclub Boltwiesen
Aufgrund eines Schadens am Dach des Jugendclubs Boltwiesen ist Wasser in das Büro des Jugendclubs eingedrungen. Nun sind Reparaturen am Dach, an den Fensterbänken und auch Maßnahmen zur Beseitigung des Feuchtigkeitsschadens notwendig.
Eine Abrechnung über die Versicherung ist nicht möglich, da es sich nicht um einen Versicherungsschaden handelt, denn Auslöser war das undichte Dach.
Bisher liegt dem Träger nur ein Angebot in Höhe von 10.450€ für die Reparaturen vor. Der Träger versucht zeitnah noch weitere Vergleichsangebote einzuholen, doch da die Angelegenheit drängt wird das Anliegen bereits zu diesem Zeitpunkt in den Jugendhilfeausschuss getragen.
Es stehen ausreichend konsumtive Mittel zur Verfügung.
Beschluss:
Der Ausschuss wird um positive Beschlussfassung gebeten.