21-3880

Notfall-Praxis wird zum Bundeswehrkrankenhaus verlegt - Wo bleibt die barrierefreie ÖPNV-Anbindung (bez. Drs. 21-3617) Beschluss der Bezirksversammlung 19.08.2021 (Drs. 21-3735)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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23.09.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet die Hamburger Hochbahn zu prüfen, eine Bushaltestelle am Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (Lesserstraße 180) einzurichten.

Wegen der neu eingerichteten Notfallpraxis haben sich neue Bedarfe für eine Haltestelle direkt am Bundeswehrkrankenhaus Hamburg ergeben.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
 

Die Festlegung der Bushaltestellenstandorte erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der Kriterien der Reisegeschwindigkeit sowie der Flächenerschließung. Eine Verkürzung der Abstände durch die Einrichtung zusätzlicher Bushaltestellen führt zu einer Verlängerung der Fahrzeiten aller durchfahrenden Fahrgäste. Der Nutzen der Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle muss daher mit den Nachteilen für durchfahrende Fahrgäste abgewogen werden.

 

Das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg und damit der neue Standort der Notfallpraxis Farmsen befindet sich in einer Fußwegentfernung von ca. 200 Metern zur U-Bahn- und Bushaltestelle Wandsbek Gartenstadt. Die Erschließungskriterien des Hamburg-Takts sehen für Schnellbahnhaltestellen bzw. Bushaltestellen einen Einzugsbereich von 720 Metern respektive 360 Metern vor. Damit liegt der neue Standort der Notfallpraxis innerhalb des Einzugsbereichs der U-Bahn- und Bushaltestelle Wandsbek Gartenstadt. Der Abschnitt der Buslinien 8 und 166 zwischen U Wandsbek Gartenstadt und Haldesdorfer Straße wird zwischen Montag und Freitag von ca. 10.000 Fahrgästen genutzt.

 

Aufgrund der Lage der Notfallpraxis Farmsen innerhalb des Einzugsbereichs der U-Bahn- und Bushaltestelle Wandsbek Gartenstadt übersteigt der zusätzliche Nutzen einer neuen Bushaltestelle nicht die Nachteile der Fahrzeitverlängerung für durchfahrende Fahrgäste.

 

Neben der Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle käme auch die Verlegung einer der bestehenden, angrenzenden Bushaltestellen (U Wandsbek Gartenstadt, Haldesdorfer Straße) in Frage. Eine Verlegung der Bushaltestelle U Wandsbek Gartenstadt ist nicht vorteilhaft, da dadurch die Umsteigewege zwischen der U-Bahn und den Bussen verlängert werden. Eine Verlegung der Bushaltestelle Haldesdorfer Straße verschlechtert die Erschließungsqualität des betroffenen Gebiets unter den im Zuge des Hamburg-Takts anvisierten Standard.

 

Das Zufußgehen auf Teilstücken der Alltagswege lässt sich nur durch die Nutzung spezieller Fahrdienste vermeiden. Selbst im Individualverkehr lassen sich Fußwege, beispielsweise zwischen der Wohnung und einem Stellplatz, nicht vermeiden. Auch die Wegekette im Öffentlichen Nahverkehr schließt verschiedene Fußwege mit ein. In diesem Kontext ist ein Fußweg von 200 Metern regelmäßig gegeben.

 

Aufgrund der o.g. Gründe ist die Einrichtung einer Bushaltestelle am Bundeswehrkrankenhaus Hamburg nicht vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n