21-5378

Neugestaltung des Wandsbeker Zentrums - Wo ist was geplant? Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.06.2022
09.06.2022
Sachverhalt

 

Für das „Zentrum Wandsbek“ soll nach Drucksache 21-5147 ein Rahmenplan aufgestellt werden, der die verkehrlichen, städtebaulichen sowie freiraumplanerischen Belange betrachtet. Die Bedarfe des öffentlichen Verkehrs sollen dabei ermittelt und mögliche Potentiale für städtebauliche Entwicklungen abgeleitet werden. Zurzeit wird eine Ausschreibung für den Rahmenplan von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) durchgeführt.

 

Der Betrachtungsraum des Rahmenplans ist dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek nicht konkret dargelegt worden. Auch die konkrete Aufgabenstellung des Rahmenplans ist nicht dokumentiert. Auf Nachfrage im Planungsausschuss am 17. Mai 2022 wurde mitgeteilt, dass das Gebiet zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und der zukünftigen S-Bahnstation „Rathaus Wandsbek“ nur als Wegeverbindung Teil des Plans sein soll. Ferner soll es noch zwei weitere Rahmenpläne geben, nämlich für die „Grundstücke rund um Karstadt“ und der „südliche Teil des Brauhausquartiers“. Auch hier fehlen die konkreten Betrachtungsräume. Die Bezirksversammlung Wandsbek möchte eine stärkere Einbindung bereits beim Zuschnitt der Betrachtungsräume und den Zielsetzungen der Rahmenpläne erhalten.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Betrachtungsraum des Rahmenplans „Zentrum Wandsbek“ möge im kommenden Planungsausschuss auf einer Karte eingezeichnet und die Zielsetzungen vorgestellt werden.

 

  1. Die Betrachtungsräume der Rahmenpläne „Grundstücke rund um Karstadt“ und „Brauhausquartier Süd“ mögen ebenfalls im kommenden Planungsausschuss auf einer Karte eingezeichnet und die Zielsetzungen vorgestellt werden.

 

  1. Das Gebiet zwischen Bezirksamt Wandsbek und der zukünftigen S-Bahnstation „Rathaus Wandsbek“ möge in die verkehrliche und städtebauliche Betrachtung des Rahmenplans „Zentrum Wandsbek“ mit einbezogen werden.

 

  1. Ein Referent der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen möge die Zielsetzungen des Rahmenplans „Zentrum Wandsbek“ im kommenden Planungsausschuss vorstellen.

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek erhält Gelegenheit, auf den Zuschnitt der verschiedenen Betrachtungsräume der Rahmenpläne des gesamten Gebiets und auf die Zielsetzungen frühzeitig mit Einfluss zu nehmen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n