22-0182

Neuer Standort für den Skaterplatz in Steilshoop Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8737.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.11.2024
Ö 7.8
12.09.2024
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten zu prüfen, ob der Standort neben dem Vereinshaus der Gartenfreunde an der Seebek e.V. in der Gründgensstraße 36 für einen Skaterplatz geeignet ist.

2. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten zu prüfen, ob Fördermittel des „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen für einen Ersatz-Skaterplatz in Betracht kommen und wenn ja, einen Förderantrag zu stellen. Weiterhin wird das Bezirksamt Wandsbek gebeten, anderweitige Finanzierungen zu prüfen.

3. Das Ergebnis ist dem Regionalausschuss Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne mitzuteilen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Der ca. 950qm große Bolzplatz mit umlaufender 4,0m hohen Einzäunung, zwei Metalltoren auf einem sog. Grand- oder Tennenbelag, wird nach wie vor durch Kinder und Jugendliche zum Fußballspielen genutzt, dieses zeigen die vorhandenen Nutzungsspuren an der Granddecke.
 

Ein Umbau des Bolzplatzes zu einer Skateanlage ist aus Gründen des Lärmschutzes nicht möglich. Durch die Errichtung einer Skateanlage/eines Skateparks ist mit einer deutlich heren Lärmbelastung infolge der Nutzung zu rechnen. Die Fläche grenzt im Süden und Osten unmittelbar an die Parzellen der Kleingartenanlage und die westlich liegende Wohnbebauung an der Gründgensstraße 88 liegt nur in 50m Entfernung zu der angedachten Fläche. Gemäß (BImschG Bundesimmissionsschutz- Gesetz) ist dieser Standort deshalb nicht geeignet. Auch mit Schallschutzwänden kann der erforderliche Lärmschutz in 50 m Entfernung zu einer Wohnbebauung nicht gewährleistet werden.

Planrechtlich ist die Fläche an der Gründgensstraße als öffentlicher Spielplatz mit Bolzplatz ausgewiesen, ein Umbau der Fläche zu einer Skateranlage entspricht nicht den ausgewiesenen Inhalten und wäre rechtlich somit jederzeit anfechtbar.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis. 

Anhänge

keine Anlage/n