21-2835

Neue Grünfläche im Wandsbeker Kerngebiet Interfraktioneller Antrag der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.7

Sachverhalt

Innerstädtische Grünflächen in dicht bebauten Stadtteilen sind ein wichtiger Aspekt für eine hohe Lebensqualität. Grünflächen sorgen für bessere Luft, mindern den Lärm, senken die Temperaturen an heißen Sommertagen und bieten für die Menschen in den Stadtteilen Platz für Naherholung und Begegnung. Vorhandene Grünflächen konkurrieren in einer wachsenden Stadt mit vielen anderen Zielsetzungen: Wohnungsbau, Verkehrsflächen oder Gewerbe. Umso wichtiger ist es, dort wo möglich auch neue Grünflächen zu schaffen und bebaute Flächen zu entsiegeln.

Eine solche Möglichkeit bietet sich an der Nordschleswiger Straße/ Walddörfer Straße am Ring 2. Das Eckgrundstück, auf dem sich derzeit eine Tankstelle befindet ist nach geltendem Planrecht eine Grünfläche. Im Landschaftsprogramm/ Freiraumverbund ist diese ebenfalls als Grünfläche dargestellt. Des Weiteren kann durch die Entsiegelung der Fläche ein Lückenschluss im Grünverbund zwischen dem nord-östlich angrenzenden Grünzug am Eulenkamp und dem Friedhof Wandsbek bzw. dem Wandsegrünzug erfolgen.

 

Diese Möglichkeit wollen wir nutzen und die Flächen unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu einem neuen wertvollen öffentlichen Grünfläche entwickeln.

 

Dies vorausgeschickt, möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten,

 

  1. die Flächen an der Ecke Walddörfer Straße, Nordschleswiger Straße, Eulenkamp in das Arbeitsprogramm Grün zur Herstellung einer öffentlichen Grünfläche aufzunehmen.
  2. bestehende Genehmigungen oder Pachtverträge nicht zu verlängern um eine zügige Umsetzung von Punkt 1 zu ermöglichen. Eine angemessene Übergangsfrist ist dabei zu berücksichtigen.
  3. ein Beteiligungsverfahren zu entwickeln und durchzuführen bei welchem die Ausgestaltung der Grünfläche mit der Bevölkerung vor Ort diskutiert und geplant werden kann. Dem Regionalausschuss Kerngebiet sind die Planungen des Beteiligungsverfahrens rechtzeitig vor Durchführung vorzustellen.
  4. zu prüfen, wer die Kosten des Rückbaus trägt und wie das Grundstück zu übergeben ist.
  5. den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz ggf. unter Einbindung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft über Abbruch, Rückbau, Bodensanierung und Entsorgung der Tankstelle, insbesondere im Zusammenhang mit der Beseitigung von Altlasten und kontaminierter Böden zu berichten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine Anlage/n   

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.