22-4260

Naturraum Duvenstedt erhalten - Gegen die Ausweisung als Windenergiegebiet Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4

Sachverhalt

Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz muss Hamburg bis Ende 2027 0,25 Prozent und bis Ende 2032 0,5 Prozent seiner Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen.

In den Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (F02/23) und zum Landschaftsprogramm (L02/23) „Windenergiegebiete in Hamburg“ werden derzeit 19 Potenzial- und Bestandsflächen geprüft. Im Bezirk Wandsbek betrifft dies die Änderungsbereiche Duvenstedt, Volksdorf und Rahlstedt. Die zuständige Fachbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Änderungsbereiche im weiteren Verfahren aufgrund zusätzlicher Prüfungen und Gutachten noch angepasst werden können.

Der Änderungsbereich Duvenstedt weist erhebliche naturschutzfachliche und landschaftsplanerische Konflikte auf. Die Fläche liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und umfasst mehrere gesetzlich geschützte Biotope, darunter eine Torfmulde, stehende Gewässer und Nasswiesen. In rund 1.000 Metern Entfernung befindet sich das Naturschutz- und FFH-Gebiet Wittmoor, das Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und eines überregional bedeutsamen Moor- und Biotopverbunds ist. Hinzu kommen mögliche Beeinträchtigungen windenergiesensibler Vogelarten, insbesondere des Kranichs, sowie des Landschaftsbildes, des Wasserhaushalts und der Funktion des Gebiets als zusammenhängender Natur- und Erholungsraum.

Auf diese Konflikte hat die AfD-Fraktion bereits mit der Drucksache 22-0331 hingewiesen. Die dort aufgeworfenen Fragen zur tatsächlichen Flächennutzung, zum Artenbestand, zu Flugkorridoren geschützter Vogelarten und zu möglichen kumulativen Wirkungen mit Windenergieplanungen im angrenzenden Schleswig-Holstein sind für die abschließende Bewertung der Fläche weiterhin von zentraler Bedeutung.

Am 25. Juni 2026 hat die Bezirksversammlung Altona auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und CDU eine Stellungnahme gegen die Ausweisung von Windenergieflächen in der Sülldorfer und Rissener Feldmark beschlossen (Drs. 22-2290). Darin wird zu Recht betont, dass eine solidarische Verteilung der Hamburger Flächenziele nicht bedeutet, jede ermittelte Fläche ungeachtet ihrer konkreten Konflikte auszuweisen. Langfristige Schutzentscheidungen, der Wert zusammenhängender Freiräume und die vorrangige Prüfung besser geeigneter Standorte müssen in allen Bezirken nach denselben Maßstäben berücksichtigt werden. Diese Erwägungen gelten für den Änderungsbereich Duvenstedt in gleicher Weise.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen und ausgewertet. Die nächste Beteiligungsstufe soll nach der Auswertung der Gutachten und der abschließenden Prüfung der Flächeneignung erfolgen. Damit ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine klare Stellungnahme der Bezirksversammlung Wandsbek, bevor die planerische Auswahl weiter verfestigt wird.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. die Bezirksversammlung Wandsbek hält den Änderungsbereich Duvenstedt aufgrund der erheblichen naturschutzfachlichen und landschaftsplanerischen Konflikte für ungeeignet und spricht sich gegen dessen Ausweisung als Windenergiegebiet im Rahmen der Änderungsverfahren F02/23 und L02/23 aus,
  2. die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werden gebeten, den Änderungsbereich Duvenstedt aus der weiteren Planung herauszunehmen und dort weder im Flächennutzungsplan noch im Landschaftsprogramm ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen darzustellen,
  3. das Bezirksamt wird gebeten, diesen Beschluss unverzüglich an die zuständigen Fachbehörden zu übermitteln und darum zu bitten, ihn als Stellungnahme der Bezirksversammlung Wandsbek in den Verfahren F02/23 und L02/23 zu berücksichtigen. Über die erfolgte Übermittlung und die Reaktion der Fachbehörden ist die Bezirksversammlung zu unterrichten,
  4. sollten die zuständigen Fachbehörden am Änderungsbereich Duvenstedt festhalten, werden sie gebeten, dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz rechtzeitig vor der nächsten Beteiligung der Öffentlichkeit die standortbezogenen Prüfergebnisse vorzustellen. Der Bericht soll insbesondere die artenschutzrechtliche Prüfung, die Natura-2000-/FFH-Verträglichkeitsprüfung beziehungsweise -vorprüfung, die Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope, Wasserhaushalt und Landschaftsbild, die erforderliche Erschließung und Flächenversiegelung, mögliche kumulative Wirkungen mit Planungen im angrenzenden Schleswig-Holstein sowie einen nachvollziehbaren Vergleich mit konfliktärmeren Alternativstandorten umfassen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Duvenstedt Volksdorf Rahlstedt Eidelstedter Feldmark Eidelstedter Feldmark

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