Nahversorgung stärken: Belange öffentlicher Ladeinfrastruktur und diejenigen des Einzelhandels gemeinsam berücksichtigen Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.07.2026 (Drs. 22-3992)
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.33
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung,
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Der Anteil der Elektroautos am Gesamtbestand der PKW steigt kontinuierlich. Parallel dazu wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter vorangetrieben, um dem zu erwartenden, weiter steigenden Bedarf gerecht werden zu können. Durch eine stadtweite, flächendeckende Errichtung von Ladeinfrastruktur wird der Umstieg auf Elektromobilität erleichtert.
Im Jahr 2024 wurde eine öffentliche Konzessionsvergabe für die Errichtung und den Betrieb von mindestens 3.700 Ladepunkten im öffentlichen Raum durchgeführt. Die Errichtung dieser öffentlichen Ladepunkte soll bis Mitte des Jahres 2027 abgeschlossen sein. Im Rahmen der laufenden Konzession wurden über das gesamte Stadtgebiet Suchräume zur Errichtung von Ladesäulen definiert, um Hamburg flächendeckend und bedarfsgerecht mit Ladeinfrastruktur versorgen zu können. Über den genauen Standort innerhalb der Suchräume entscheiden die jeweiligen Betreiber unter Zustimmung der zuständigen Behörden.
Von Seiten der Betreiber werden bei der Standortsuche neben der Einhaltung der vertraglichen Pflichten auch die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Hierzu zählen z.B. die dortigen Platzverhältnisse, die Belange des Denkmalschutzes, der Verlauf dort verlegter Leitungen und auch der lokale Bedarf für Ladeinfrastruktur, der sich u.a. am lokalen Einzelhandel, Freizeitmöglichkeiten oder weiteren sog. Points of Interests orientiert.
Für eine nutzerzentrierte Ladeinfrastruktur ist die Schaffung von öffentlichen Lademöglichkeiten in Ortszentren, wie am Saseler Markt, entscheidend. So können Elektroauto-Fahrerinnen und -Fahrer während ihres Aufenthalts bzw. ihres Einkaufs in Geschäften den Akku ihres Elektroautos laden. Um die Ladesäulen möglichst effektiv nutzen zu können, wurde die Beschilderung an den Ladesäulen auf öffentlichem Grund in Hamburg so angepasst, dass Elektroautos die Parkstände nur nutzen dürfen, wenn gleichzeitig geladen wird. So ist gewährleistet, dass mehr Menschen die Möglichkeit haben, ihr Elektroauto während des Aufenthalts vor Ort zu laden. Die angeordnete Höchstpark-/-ladedauer kommt auch dem dortigen Einzelhandel zugute, da die Parkstände innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums (werktags 9 bis 20 Uhr) nur bis zu der Höchstpark- bzw. -ladedauer von drei Stunden belegt werden dürfen. Dies entspricht auch dem am Saseler Markt vorherrschenden Parkraumkonzept, dass dort nach den der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) vorliegenden Informationen Kurzzeitparkparkplätze mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden ausgewiesen sind, um möglichst vielen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu bieten, vor Ort parken und ihre Angelegenheiten erledigen zu können. Mitunter können durch das Angebot von Ladeinfrastruktur neue Kundengruppen erschlossen werden. Insgesamt begrüßt die BWAI die Erschließung des Ortszentrums Saseler Markt mit Ladeinfrastruktur ausdrücklich.
Aus Sicht der BWAI ist eine Verschiebung der erst vor kurzem in Betrieb genommenen Ladeinfrastruktur am Saseler Markt weder erforderlich noch zielführend. Die geschaffene Ladeinfrastruktur trägt zur Attraktivität der Elektromobilität und zum Gelingen der Antriebs- und Mobilitätswende bei. Zudem befindet sich in fußläufiger Entfernung zu den neuen Ladeplätzen eine Vielzahl an Parkständen im öffentlichen Raum, auf welchen alle Fahrzeuge unabhängig von der Antriebsart abgestellt werden können. Dies gilt sowohl für den Saseler Markt als auch in den umliegenden Straßen Stratenbarg, Waldweg, Kunaustraße sowie Dweerblöcken. Dazu kommen Kunden-Parkplätze von dort ansässigen Geschäften. Es wird an den genannten Standorten (Saseler Markt 10 und Saseler Markt 19) keine Notwendigkeit gesehen, die Ladeinfrastruktur zurückzubauen. Vielmehr haben nun auch Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos gute Möglichkeiten, während des Aufenthalts am Saseler Markt ihr Elektroauto zu laden. Es ist nicht von einer unzumutbaren Beeinträchtigung des ansässigen Einzelhandelsbetriebs auszugehen.
Zu 2.:
Die BWAI hält eine Umsetzung der am Saseler Markt errichteten Ladeinfrastruktur aus den o.g. Gründen nicht für erforderlich, eine Identifikation geeigneter Ausweichstandorte ist somit nicht notwendig.
Für die Identifikation geeigneter Standorte sind im Übrigen die Ladeinfrastruktur-Betreiber zuständig. Die Bezirksämter entscheiden über die von den Betreibern gestellten Anträge auf Errichtung von Ladeinfrastruktur an einem konkreten Standort gem. § 19 Hamburgisches Wegegesetz unter Einbeziehung der erforderlichen Stellen und stellen bei Vorliegen der Voraussetzungen eine entsprechende Genehmigung aus.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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