21-8157

Nachnutzung der Altablagerungsfläche "Neusurenland" Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.12.2023
Ö 7.7
Sachverhalt

Die Altablagerung Neusurenland wird seit vielen Jahren durch regelmäßige Gas- und Grundwasseruntersuchungen überwacht. Die Ergebnisse belegen, dass die derzeitige Nutzung gefahrlos möglich ist. Seit vielen Jahren ist die weitere Nutzung der Fläche Gegenstand kommunalpolitischer Diskussionen.

Um die Überlegungen für andere Nutzungen auf belastbare Informationen stützen zu können, waren weitergehende Untersuchungen notwendig.

 

Im Sommer 2018 wurden von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) über die gesamte Fläche der Altablagerung Bohrungen durchgeführt, um die Ausdehnung, die Tiefe und den Aufbau der Altablagerung zu erkunden. Aus dem Bohrmaterial wurden Proben entnommen und in einem Umweltlabor näher untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse der Erkundungs- und Laborarbeiten wurde eine technische Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Altablagerung erarbeitet.

 

Vier Nutzungs- beziehungsweise Sanierungsvarianten wurden dabei verglichen:

 

  1. Komplettaushub des gesamten Altablagerungsmaterials mit dem Ziel der Wohnbebauung auf der gesamten Fläche der Altablagerung.
  2. Teilbebauung des östlichen Teils (Rasensportplätze) / Beibehaltung der Schulsportplätze und der BMX-Bahn.
  3. Teilbebauung des erweiterten östlichen Teils (Rasensportplätze plus BMX-Bahn) / Beibehaltung der Schulsportplätze.
  4. Nutzung der gesamten Fläche als Sport- und Freizeitgelände / Grünnutzung im östlichen Teil (Rasensportplätze).

 

Die Ausdehnung der Altablagerung wurde auf circa 46.000 Quadratmeter bestimmt. Die Unterkante der Altablagerung befindet sich im Durchschnitt in 8 bis 10 Meter Tiefe unter der Oberfläche. Aus den Bohrungsdaten wurde ein Altablagerungsvolumen von ungefähr 450.000 Kubikmeter ermittelt.  Es handelt sich weitestgehend um mineralisches Material, in welches flüssige Industrieabfälle eingebracht wurden. Die Altablagerung wird als Industriemülldeponie eingestuft, welche eine flächendeckende und uneinheitliche Belastung an Schadstoffen aufweist.

 

Die Leitparameter der Schadstoffbelastung sind Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Weiterhin treten eine Vielzahl von deponietypischen Schadstoffen, wie zum Beispiel Schwermetalle und untergeordnet Polychlorierte Biphenyle (PCB) auf. Es handelt sich um Haus-, Gewerbe- und Industriemüll, der bis 1966 in der ehemaligen Tongrube abgelagert wurde.[1]

 

Die für das Jahr 2020 vorgesehene (zweite) Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse der Detailerkundung und der technischen Machbarkeitsstudie wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt und wurde bis auf weiteres verschoben. Ihre Durchführung wird durch die Kommunalpolitik regelmäßig angemahnt. Nunmehr hat die zuständige Fachbehörde sich dafür entschieden, mittels eines öffentlichen Wettbewerbs, weitere Nutzungsideen zu sammeln.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden gebeten, im Regionalausschuss jeweils zu berichten,
    1. welche Bedarfe, Ideen oder Nutzungen für die genannte Fläche bisher vorgeschlagen, angemeldet und in welchem Umfang durch die Fachbehörden oder die Verwaltung bereits mit welchen Ergebnissen (vor)geprüft wurden?
    2. über den Zeitplan, Umfang und Inhalte des geplanten Wettbewerbsverfahren;
    3. hierbei sicherzustellen, dass im Rahmen des Wettbewerbverfahrens die Anwohnerschaft und deren Interessen angemessen berücksichtigt und in angemessener Form beteiligt wird.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten,
    1. zu prüfen, in welchem Umfang auf nicht kontaminierten Teilen des Flurstücks Wohnungsbau erfolgen kann, ohne neues Planrecht zu schaffen (§ 34 BauGB);
    2. darzulegen, mit welchen Mehrkosten zu rechnen sind und welche technischen Anforderungen zu berücksichtigen sind, wenn auf kontaminierten Teilbereichen Wohnungsbau mittels Pfahlgründung zu errichten wären;
    3. zu prüfen, welche Flächen für eine sportliche oder kulturelle Nutzung geeignet und sinnvollerweise zu nutzen sind:
    4. über die vorgenannten Punkte im Regionalausschuss zu berichten, hierbei ist auch der zusätzliche Stellplatzbedarf zu prognostizieren;

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, darzulegen, in welchem Umfang kontaminierte Teilflächen für eine Nutzung zur Aufforstung in Frage kommt, welche Bäume hierbei besonders geeignet sind und in welchem Umfang hierbei mit einer Absorption von Kohlendioxid durch die gepflanzten Bäume in 5, 10, 25 und 100 Jahren zu rechnen ist.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n