Nachnutzung der Altablagerungsfläche "Neusurenland" Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen
Die Altablagerung Neusurenland wird seit vielen Jahren durch regelmäßige Gas- und Grundwasseruntersuchungen überwacht. Die Ergebnisse belegen, dass die derzeitige Nutzung gefahrlos möglich ist. Seit vielen Jahren ist die weitere Nutzung der Fläche Gegenstand kommunalpolitischer Diskussionen.
Um die Überlegungen für andere Nutzungen auf belastbare Informationen stützen zu können, waren weitergehende Untersuchungen notwendig.
Im Sommer 2018 wurden von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) über die gesamte Fläche der Altablagerung Bohrungen durchgeführt, um die Ausdehnung, die Tiefe und den Aufbau der Altablagerung zu erkunden. Aus dem Bohrmaterial wurden Proben entnommen und in einem Umweltlabor näher untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse der Erkundungs- und Laborarbeiten wurde eine technische Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Altablagerung erarbeitet.
Vier Nutzungs- beziehungsweise Sanierungsvarianten wurden dabei verglichen:
Die Ausdehnung der Altablagerung wurde auf circa 46.000 Quadratmeter bestimmt. Die Unterkante der Altablagerung befindet sich im Durchschnitt in 8 bis 10 Meter Tiefe unter der Oberfläche. Aus den Bohrungsdaten wurde ein Altablagerungsvolumen von ungefähr 450.000 Kubikmeter ermittelt. Es handelt sich weitestgehend um mineralisches Material, in welches flüssige Industrieabfälle eingebracht wurden. Die Altablagerung wird als Industriemülldeponie eingestuft, welche eine flächendeckende und uneinheitliche Belastung an Schadstoffen aufweist.
Die Leitparameter der Schadstoffbelastung sind Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Weiterhin treten eine Vielzahl von deponietypischen Schadstoffen, wie zum Beispiel Schwermetalle und untergeordnet Polychlorierte Biphenyle (PCB) auf. Es handelt sich um Haus-, Gewerbe- und Industriemüll, der bis 1966 in der ehemaligen Tongrube abgelagert wurde.[1]
Die für das Jahr 2020 vorgesehene (zweite) Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse der Detailerkundung und der technischen Machbarkeitsstudie wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt und wurde bis auf weiteres verschoben. Ihre Durchführung wird durch die Kommunalpolitik regelmäßig angemahnt. Nunmehr hat die zuständige Fachbehörde sich dafür entschieden, mittels eines öffentlichen Wettbewerbs, weitere Nutzungsideen zu sammeln.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n