21-8185

Nachnutzung der Altablagerungsfläche "Neusurenland" Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drs. 21-8157

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.12.2023
Ö 7.7.1
Sachverhalt

Die CDU-Fraktion hat folgende Änderung des Petitums zur Drs. 21-8157 eingereicht (Ergänzungen in kursiv):

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden gebeten, im Regionalausschuss jeweils zu berichten,
    1. welche Bedarfe, Ideen oder Nutzungen für die genannte Fläche bisher vorgeschlagen, angemeldet und in welchem Umfang durch die Fachbehörden oder die Verwaltung bereits mit welchen Ergebnissen (vor)geprüft wurden?
    2. über den Zeitplan, Umfang und Inhalte des geplanten Wettbewerbsverfahren;
    3. hierbei sicherzustellen, dass im Rahmen des Wettbewerbverfahrens die Anwohnerschaft und deren Interessen angemessen berücksichtigt und in angemessener Form beteiligt wird.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten,
    1. zu prüfen, in welchem Umfang auf nicht kontaminierten Teilen des Flurstücks Wohnungsbau erfolgen kann, ohne neues Planrecht zu schaffen (§ 34 BauGB);
    2. darzulegen, mit welchen Mehrkosten zu rechnen ist und welche technischen Anforderungen zu berücksichtigen sind, wenn auf kontaminierten Teilbereichen Wohnungsbau mittels Pfahlgründung zu errichten re oder welche andere Bauweise hier Wohnungsbau ermöglichen könnte;
    3. zu prüfen, welche Flächen für eine sportliche oder kulturelle Nutzung geeignet und sinnvollerweise zu nutzen sind:
    4. über die vorgenannten Punkte im Regionalausschuss zu berichten, hierbei ist auch der zusätzliche Stellplatzbedarf zu prognostizieren;

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, darzulegen, in welchem Umfang kontaminierte Teilflächen für eine Nutzung zur Aufforstung in Frage kommt, welche Bäume hierbei besonders geeignet sind und in welchem Umfang hierbei mit einer Absorption von Kohlendioxid durch die gepflanzten Bäume in 5, 10, 25 und 100 Jahren zu rechnen ist.

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, darzulegen, ob das Grundwasser, nachdem es die kontaminierten Teilflächen passiert hat, heute wieder nutzbar ist und ob es wieder gestattungsfähig wäre, hinter den kontaminierten Teilflächen Brunnen zu setzen.