21-5746

Nachfrage zur Drucksache 21-5540 Chronologie Berner Heerweg Auskunftsersuchen vom 30.08.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.09.2022
Sachverhalt

 

In Beantwortung der Frage 4 zu Drucksache 5540 teilte die Verwaltung mit:

 

Grundlagen für die geänderte Planung sind:

- Bezirksversammlung Drs.-Nr. 21-2460

- Radentscheid (Bürgerschaft Drs.-Nr. 22/109),

- Fortschreibung Bündnis Rad- und Fußverkehr (Bezirksversammlung Drs. 21-4416)

- Fortschreibung ReStra: https://www.hamburg.de/bvm/restra/

- Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung:

BAnz AT 15.11.2021 B1

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.)      Ist die Bürgerschaft Drs.-Nr. 22/109 zum Radentscheid evtl. falsch benannt? Ist dort vielmehr die Bürgerschaft Drs.-Nr. 22/106 gemeint?

 

a.)    Wenn nein, bitte den Zusammenhang erklären.

 

2.)      Es ergeben sich bei Durchsicht der genannten Fortschreibung ReStra: https://www.hamburg.de/bvm/restra/ weitere Fragen: In der vorgenannten ReStra sind auf Seite 92 zu Punkt 2.2.1 "Verkehrsräume des Radverkehrs" und Tabelle 5 andere Größenordnungen zu Regelmaßbreiten der Radverkehrsanlagen dargestellt, als die die in der Tabelle 5 "Breitenmaße von Radverkehrsanlagen und Sicherheitstrennstreifen" der ERA 10 auf Seite 16 genannt werden. Wie kommt es zu diesen Abweichungen und wonach muss sich ein interessierter Bürger oder eine interessierte Bürgerin richten?

 

3.)      Es gibt heute verschiedene Radverkehrsanlagen (zum Beispiel: Radweg, Radfahrstreifen, Protected-Bike-Lane oder Kopenhagener Radweg). Welche weiteren Radverkehrsanlagen gibt es noch und wie lautet der Oberbegriff für "Radverkehrsanlagen" richtig?

 

4.)      Werden heute auch Unterschiede zwischen Fuß- und/oder Gehwegen gemacht (ggf. bitte benennen)? Wenn ja, welche Unterschiede gibt es dabei und wie lautet der Oberbegriff für Wege die Zu-Fuß-Gehende am Straßenrand oder abseits davon nutzen könnten?

 

5.)      Welche Vorgaben gelten heute gemäß der geltenden ReStra (welche Fassung?) an 4-spurigen Straßen wie dem Berner Heerweg, bei einer Frequenz von etwa 25.000 Kfz täglich und einem geschätzten Schwerlastverkehr von 2,3%, für Fuß- oder Gehwege allgemein und was folgt daraus in der Umsetzung? (Zum Beispiel: Wie weit entfernt muss der "Fuß-Verkehr" zum Beispiel vom Rad- oder Kfz-Verkehr entfernt sein? Wie breit muss dabei jeweils der "Fuß/Gehweg" sein und aus welchem Grund? Was ist weiterhin zwingend erforderlich? Gibt es Ausschlusskriterien, weshalb zum Beispiel ein bestimmter "Fuß/Gehweg" hier überhaupt nicht gebaut werden dürfte? Was ist außerdem zu berücksichtigen? Bitte jeweils mit Begründung.)

 

a.)    Welche Vorgaben gelten heute gemäß der geltenden ReStra an 4-spurigen Straßen wie dem Berner Heerweg, bei einer Frequenz von etwa 25.000 Kfz täglich und einem geschätzten Schwerlastverkehr von 2,3%, für die jeweiligen, unterschiedlichen Radverkehrsanlagen und was folgt daraus in der Umsetzung? (Zum Beispiel: Wie weit entfernt muss die jeweilige "Radverkehrsanlage" zum Beispiel vom Kfz- oder Fuß-Verkehr entfernt sein? Wie breit muss dabei jeweils die jeweilige Radverkehrsanlage sein und aus welchem Grund? Was ist weiterhin zwingend erforderlich? Gibt es Ausschlusskriterien, weshalb zum Beispiel eine bestimmte Radverkehrsanlage hier überhaupt nicht gebaut werden dürfte? Was ist außerdem zu berücksichtigen? Bitte jeweils mit Begründung.)

 

b.)    Welche weiteren Vorgaben aus der heute geltenden ReStra sind bei dem Umbau beim Berner Heerweg und einer Frequenz von etwa 25.000 Kfz täglich und einem geschätzten Schwerlastverkehr von 2,3% zu berücksichtigen? (Zum Beispiel: Gibt es Vorgaben für Parkstände (gibt es verschiedene Arten von Parkständen? (ggf. bitte benennen)) und gibt es dafür evtl. jeweils unterschiedliche Vorgaben? Gibt es Vorgaben zur Begrünung? Gibt es Vorgaben zum Lärmschutz? Gibt es Ausschlusskriterien, weshalb etwas hier überhaupt nicht gebaut werden dürfte? Was ist außerdem zu berücksichtigen? Bitte jeweils mit Begründung.)

 

6.)      Welche Vorgaben gelten heute gemäß der geltenden ERA (welche Fassung?) an 4-spurigen Straßen wie dem Berner Heerweg, bei einer Frequenz von etwa 25.000 Kfz täglich und einem geschätzten Schwerlastverkehr von 2,3%, für Fuß- oder Gehwege allgemein und was folgt daraus in der Umsetzung? (Zum Beispiel: Wie weit entfernt muss der "Fuß-Verkehr" zum Beispiel vom Rad- oder Kfz-Verkehr entfernt sein? Wie breit muss dabei jeweils der "Fuß/Gehweg" sein und aus welchem Grund? Was ist weiterhin zwingend erforderlich? Gibt es Ausschlusskriterien, weshalb zum Beispiel ein bestimmter "Fuß/Gehweg" hier überhaupt nicht gebaut werden dürfte? Was ist außerdem zu berücksichtigen? Bitte jeweils mit Begründung.)

 

a.)    Welche Vorgaben gelten heute gemäß der geltenden ERA an 4-spurigen Straßen wie dem Berner Heerweg, bei einer Frequenz von etwa 25.000 Kfz täglich und einem geschätzten Schwerlastverkehr von 2,3%, für die jeweiligen, unterschiedlichen Radverkehrsanlagen und was folgt daraus in der Umsetzung? (Zum Beispiel: Wie weit entfernt muss die jeweilige "Radverkehrsanlage" zum Beispiel vom Kfz- oder Fuß-Verkehr entfernt sein? Wie breit muss dabei jeweils die jeweilige Radverkehrsanlage sein und aus welchem Grund? Was ist weiterhin zwingend erforderlich? Gibt es Ausschlusskriterien, weshalb zum Beispiel eine bestimmte Radverkehrsanlage hier überhaupt nicht gebaut werden dürfte? Was ist außerdem zu berücksichtigen? Bitte jeweils mit Begründung.)

 

b.)    Welche weiteren Vorgaben aus der heute geltenden ERA sind bei dem Umbau beim Berner Heerweg und einer Frequenz von etwa 25.000 Kfz täglich und einem geschätzten Schwerlastverkehr von 2,3% zu berücksichtigen? (Zum Beispiel: Gibt es Vorgaben für (ggf. verschiedene) Parkstände und gibt es dafür evtl. jeweils unterschiedliche Vorgaben? Gibt es Vorgaben zur Begrünung? Gibt es Vorgaben zum Lärmschutz? Gibt es Ausschlusskriterien, weshalb etwas hier überhaupt nicht gebaut werden dürfte? Was ist außerdem zu berücksichtigen? Bitte jeweils mit Begründung.)

 

7.)      Welche Vorgaben gelten heute gemäß der geltenden StVO (welche Fassung?) an 4-spurigen Straßen wie dem Berner Heerweg, bei einer Frequenz von etwa 25.000 Kfz täglich und einem geschätzten Schwerlastverkehr von 2,3%, für Fuß- oder Gehwege allgemein und was folgt daraus in der Umsetzung? (Zum Beispiel: Wie weit entfernt muss der "Fuß-Verkehr" zum Beispiel vom Rad- oder Kfz-Verkehr entfernt sein? Wie breit muss dabei jeweils der "Fuß/Gehweg" sein und aus welchem Grund? Was ist weiterhin zwingend erforderlich? Gibt es Ausschlusskriterien, weshalb zum Beispiel ein bestimmter "Fuß/Gehweg" hier überhaupt nicht gebaut werden dürfte? Was ist außerdem zu berücksichtigen? Bitte jeweils mit Begründung.)

 

a.)    Welche Vorgaben gelten heute gemäß der geltenden StVO an 4-spurigen Straßen wie dem Berner Heerweg, bei einer Frequenz von etwa 25.000 Kfz täglich und einem geschätzten Schwerlastverkehr von 2,3%, für die jeweiligen, unterschiedlichen Radverkehrsanlagen und was folgt daraus in der Umsetzung? (Zum Beispiel: Wie weit entfernt muss die jeweilige "Radverkehrsanlage" zum Beispiel vom Kfz- oder Fuß-Verkehr entfernt sein? Wie breit muss dabei jeweils die jeweilige Radverkehrsanlage sein und aus welchem Grund? Was ist weiterhin zwingend erforderlich? Gibt es Ausschlusskriterien, weshalb zum Beispiel eine bestimmte Radverkehrsanlage hier überhaupt nicht gebaut werden dürfte? Was ist außerdem zu berücksichtigen? Bitte jeweils mit Begründung.)

 

b.)    Welche weiteren Vorgaben aus der heute geltenden StVO sind bei dem Umbau beim Berner Heerweg und einer Frequenz von etwa 25.000 Kfz täglich und einem geschätzten Schwerlastverkehr von 2,3% zu berücksichtigen? (Zum Beispiel: Gibt es Vorgaben für Parkstände (gibt es verschiedene Arten von Parkständen (bitte benennen)) und gibt es dafür evtl. jeweils unterschiedliche Vorgaben? Gibt es Vorgaben zur Begrünung? Gibt es Vorgaben zum Lärmschutz? Gibt es Ausschlusskriterien, weshalb etwas hier überhaupt nicht gebaut werden dürfte? Was ist außerdem zu berücksichtigen? Bitte jeweils mit Begründung.)

 

8.)      Welche der oben zu 5, 6 und 7 genannten Regelwerke werden bei der Umplanung des Berner Heerwegs zu Grunde gelegt?

 

a.)    Welche Breiten ergeben sich daraus für Fuß- Rad- und Kfz-Anlagen?

 

b.)      Was muss dabei weiterhin Berücksichtigung finden? (Zum Beispiel Sicherheitsabstände, Grünanlagen, Ausweichmöglichkeiten oder Parkstände?)

 

c.)      Wie muss danach der Berner Heerweg im Querschnitt aussehen, wenn er 4-spurig bleiben soll?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n