Nachbesserungsbedarf bei B+R-Anlage und Fahrradstellmöglichkeiten? Auskunftsersuchen vom 14.11.2023
An vielen U- und S-Bahnstationen im Bezirk Wandsbek gibt es Bike + Ride Anlagen (B+R) oder andere Möglichkeiten Fahrräder abzustellen. Mietbarbare Abstellflächen erscheinen vielerorts allerdings verwaist. Auch ist es nicht besonders attraktiv Fahrräder an Bahnhöfen anzuschließen. Immer wieder werden ganze Fahrräder oder Teile wie Klingel, Sattel oder Lampen gestohlen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 05.12.2023
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt: 13.12.2023
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Grundsätzlich gibt es im Bezirk Wandsbek kostenfrei nutzbare B+R-Stellplätze ohne und mit Überdachung sowie gesicherte B+R-Mietstellplätze.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Auslastung der kostenpflichtigen Abstellplätze wurde zuletzt zum Stichtag 30. September 2023 standortweise aufbereitet, siehe hierzu Anlage.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die überwiegende Zahl der B+R-Stellplätze ist kostenfrei nutzbar. Lediglich für die gesicherten Mietstellplätze ist ein Entgelt zu entrichten. Deren Preismodell ist auf längerfristige Nutzung ausgerichtet und bietet Verträge mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit (für 90 € pro Jahr) und quartalsweiser Kündigungsmöglichkeit (für 24 € pro Quartal).
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die von der P + R-Betriebsgesellschaft im Bezirk Wandsbek betriebenen B+R-Anlagen sind nicht videoüberwacht.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Nach Kenntnis der BVM keine.
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht auf Grundlage von Strafanzeigen, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Validität wurden die PKS-Daten daher für das erste bis dritte Quartal berechnet.
Im Zeitraum Januar bis September 2023 wurden im Bezirk Wandsbek insgesamt 1.429 Diebstähle von Fahrrädern (einschließlich missbräuchlicher Benutzung) in der PKS registriert. Das sind 198 Fälle bzw. 12,2% weniger als im Zeitraum Januar bis September 2022.
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
In der PKS werden zwar die Tatörtlichkeiten „Bahnhof“ und „Bahnanlage“ gesondert erfasst; der Name eines Bahnhofes wird jedoch nicht erhoben. Indirekte PKS-Auswertungen zu einzelnen Bahnhöfen sind nur möglich, wenn sich in einem Ortsteil (OT) lediglich ein Bahnhof befindet. Im Bezirk Wandsbek ist das mehrheitlich nicht der Fall. Mit der PKS waren im Bezirk Wandsbek für den Zeitraum von Januar bis September 2023 nur die nachfolgenden neun Bahnhöfe bzw. 82 von insgesamt 202 Fahrraddiebstählen mit der Tatörtlichkeit „Bahnhof/Bahnanlage“ individuell auswertbar.
Bahnhof/Bahnanlage |
Anzahl Fahrraddiebstähle 2023* |
Ritterstraße |
0 |
Hasselbrook |
1 |
Wandsbeker Chaussee |
2 |
Wandsbek Markt |
2 |
Wandsbek Gartenstadt |
6 |
Tonndorf |
2 |
Poppenbüttel |
15 |
Ohlstedt |
13 |
Rahlstedt |
41 |
* 1. Januar bis 30. September 2023
Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den örtlich zuständigen Ermittlungsdienststellen der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren Zehntausend Akten ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Im Übrigen siehe Antwort zu 6.
Anlage der BVM