Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 09.06.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.3
Mit Beschluss vom 22.08.2019 (Drucksache 21-0141 – Einsetzung des Jugendhilfeausschusses, Antrag der Fraktionen SPD, Grüne und CDU) hat die Bezirksversammlung Wandsbek den Jugendhilfeausschuss eingesetzt. Im Ausschuss sind zwischenzeitlich in mehreren Funktionen Vakanzen eingetreten. Frauen und Männer sollen bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses zu gleichen Teilen berücksichtigt werden (§5 AG SGB VIII). Die vakanten Funktionen sind im Nachfolgenden benannt und ergeben sich im Wesentlichen aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 + 2 Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (AG SGB VIII).
Frau Binboga hat angekündigt, in Zukunft als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschusses aus der Gruppe der Jugendverbände nicht mehr zur Verfügung zu stehen und soll daher abberufen werden und durch ein noch zu suchendes Mitglied ersetzt werden. Des Weiteren ist die Funktion eines weiteren stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss Wandsbek vakant, nachdem Frau Schmütsch ihre Funktion niedergelegt hat, und muss ebenso neu besetzt werden.
Zudem sollen die folgenden Funktionen, die im § 3 Abs. 2 Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (AG SGB VIII) aufgeführt sind, nachbesetzt werden:
4 beratende Mitglieder gemäß:
Nr. 3: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der
• Katholischen Kirche
• Jüdischen Gemeinde in Hamburg
Nr. 4: eine Ärztin oder ein Arzt des Bezirksamtes
Nr. 8: eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
keine Anlage/n
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