Mittelfreigabe für die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscher*innen für ein Beiratsmitglied des Wandsbeker Bezirks-Seniorenbeirats Drucksachen 20/4361.1 und 20/4361.2
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat sich in der Sitzung am 29.05.2017 mit der Drs. Nr. 20-4361.1 befasst und € 6.000 aus Mitteln des Förderfonds Bezirke konsumtiv zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherinnen mit dem Zusatz bewilligt:
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur sieht für die Teilhabe behinderter Menschen als Querschnittsaufgabe die Fachbehörden BASFI bzw. BWFG in der Verantwortung und bittet diese, den Bezirken für die Teilhabe erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme der BASFI – Auszug:
„Die Zuständigkeit für die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern für Menschen mit Behinderung in bezirklichen Gremien liegt nicht bei der BASFI….“.
Stellungnahme der BWFG:
Die BWFG hatte sich unzuständig erklärt.
(Stellungnahmen siehe Drs. 20-6080)
Aktueller Stand:
Die zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung der Gebärdensprach-dolmetscherinnen sind ab dem 3. Quartal 2018 nicht mehr auskömmlich.
Eine Verstärkung der Finanzmittel i.H.v. € 6.000 für den Zeitraum Juli – Dezember 2018 ist erforderlich.
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Finanzen und Kultur als Beschluss-empfehlung an die Bezirksversammlung beschließen:
Die erforderlichen Mittel i.H.v. € 6.000 zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherinnen werden aus Mitteln des Förderfonds Bezirke freigegeben.
keine Anlage/n
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