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Mehr Sicherheit und Komfort für Fußgänger im Wellingsbütteler Zentrum Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3330.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.11.2021 Regionalausschuss Alstertal Ö 6.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Das Bezirksamt und die zuständigen Fachbehörden unter Einbeziehung des PK 35 werden gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der dargestellten Situation der Fußgänger geeignet sind, um

  1. die Sicherheit der Fußgänger bei Querung der Fußgängerampel zu gewährleisten,
  2. die Wartezeiten auf der Mittelinsel bei Querung der Ampel am Wellingsbüttler Weg zu vermeiden,
  3. das Wenden in der Rolfinckstraße in Höhe der S-Bahnbrücke zu unterbinden

und dem Regionalausschuss hierzu zeitnah Vorschläge zu unterbreiten.

 

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt unter Beteiligung des Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Regelmäßige Verkehrsschauen an der Einmündung und ebenso durchgeführte Rotlicht-Überwachungseinsätze (dieses Jahr bisher vier Kontrollen) führten zur Erkenntnis, dass es zu keinen Behinderungen oder gar Gefährdungen für querende Fußgänger kommt.

Insofern sieht die Verkehrsdirektion die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet.

Der Vorschlag der Bezirksversammlung für das Wiederaufstellen der „Vorampel“ wäre eine bauliche Veränderung und liegt somit im Zuständigkeitsbereich des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

 

 

 

 

Zu 2:

Das Umprogrammieren der Phasen einer Lichtsignalanlage, hier zugunsten einer Verlängerung der „Grünphase“ für querende Fußgänger, liegt ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des LSBG. Der Eingriff in die Ampelschaltung durch eine Verlängerung der „Grünzeit“ für Fußgänger führt unweigerlich zu einer Verlängerung von „Rotzeiten“ für den MIV (hiervon wären auch die Busse betroffen) und hätte somit einen negativen Einfluss auf den Verkehrsfluss.

 

Zu 3:

Das PK 35 kann den Umstand nicht bestätigen, dass Fahrzeuge in der Rolfinckstraße unter der S-Bahnbrücke wenden. Aufgrund folgender Umstände erscheinen diese Verhaltensweisen von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern jedoch wahrscheinlich:

 

- Das Einfahren von den Grundstücken südlich der Rolfinckstraße zwischen Wellingsbüttler Weg und S-Bahnbrücke ist nur nach rechts möglich, so dass der direkte Weg in Richtung Wellingsbüttler Weg nicht befahren werden kann.

 

- Die nördlich in der Rolfinckstraße in Höhe der Hausnummer 5 bis 17a befindlichen Parkstände können von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern, die aus dem Wellingsbüttler Weg in die Rolfinckstraße abgebogen sind, nicht direkt erreicht werden.

Das PK 35 befürwortet eine Empfehlung zur Verlängerung der Mittelinsel zwischen den Rich-tungsfahrbahnen in der Rolfinckstraße bis zum Beginn der Gehwegüberfahrt des Rehmkop-pelstiegs.

 

Die Planung und Umsetzung für eine solche Maßnahme liegt im Zuständigkeitsbereich des LSBG, da es sich bei der Rolfinckstraße um eine Hauptverkehrsstraße handelt.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Zu 1.:

Laut Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zum Antrag 21-3330.1 kommt es an der Fußverkehrlichtsignalanlage (FLSA) zu keinen Behinderungen oder Gefährdungen für den querenden Fußverkehr.

Die Lichtsignalanlage ist 2005 verkehrstechnisch überarbeitet worden, um besser auf Fußver-kehrsbelange reagieren zu können. Die bis zur Umschaltung vorhandene Auffangsignalisierung bzw. Vorampel wurde dabei aufgehoben, da die FLSA in nicht zulässiger Weise den Einmün-dungsverkehr vom Schulteßdamm und der Buswendeanlage (mit)geregelt hatte, ohne gleichzeitig den Fußgängerverkehr über die Ausfahrt der Busanlage bzw. über den Einmündungsbereich Schulteßdamm zu ordnen. Dies hatte u.a. zur Folge, dass Fahrzeugführerende ausschließlich auf die Signalisierung fixiert waren und nicht mehr die eigentliche Regelung beachtet hatten, am Schulteßdamm und an der Ausfahrt aus der Busanlage Vorfahrt zu gewähren.

Aus diesen Gründen lehnt der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) eine bauliche Veränderung der Lichtsignalanlage ab.

 

Zu 2.:

Die aktuelle Signalsteuerung an der Einmündung ist seinerzeit auf Anregung des Ortsausschusses Alstertal und aufgrund von Bürgereingaben entwickelt worden. 2015 wurde gemäß Beschluss Drs. 20/0651.1 die Schaltung der Lichtsignalanlage Rolfinckstraße/Wellingsbüttler Weg so angepasst, dass die Freigabe für Rechtsabbiegende von der Rolfinckstraße in den Wellingsbüttler Weg mit der Freigabe für Linksabbiegende vom Wellingsbüttler Weg in die Rolfinckstraße zeitgleich erfolgt.

Damals ist beklagt worden, dass der Fußverkehr über den Wellingsbüttler Weg und insbesondere über die Rolfinckstraße sich immer durch abbiegende Fahrzeuge bedrängt bzw. latent gefährdet fühlte und die Rolfinckstraße nicht in einem Zug überquert werden konnte (Warten auf der Mittelinsel). Daher wurde zugunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmenden eine Schaltung erstellt, die die unterschiedlichen Abbiegeströme größtenteils ohne parallele Fußverkehrquerungen vorsieht. Dies führte in der Praxis trotz einer optimierten Verteilung der Freigabezeiten zu Leistungs-einbußen und Rückstauungen in den Knotenzufahrten, was einerseits auf die Lage und Knotengeometrie, anderseits auf die hohen Verkehrsbelastungen zurückzuführen ist.

 

Um die Rückstausituation etwas moderater zu gestalten, wurde in enger Abstimmung zwischen der BIS-Polizei und dem LSBG die Fußverkehrsschaltung über die Rolfinckstraße dahingehend geändert, dass die Straßenquerung nicht mehr in einem Zug durchgeführt werden kann. Dadurch stehen jetzt für Linksabbiegende in die Rolfinckstraße und Rechtsabbiegende von der Rolfinckstraße in den Wellingsbüttler Weg (Richtung AEZ) längere Freigabezeiten zur Verfügung, was die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich entspannt.

Die durchgeführten Änderungen wurden seitens der Fachbehörden im Hinblick auf eine nahezu konfliktfreie Fußverkehrquerung, trotz der Komforteinbußen als hinnehmbar angesehen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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