21-4547

Mehr Kurzzeitparkplätze für Wandsbek! II Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.11.2021 (Drs. 21-4248.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
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23.02.2022
23.02.2022
17.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Behörde für Inneres und Sport wird gebeten,

  1. über die aktuellen rechtlichen Regelungen, Bedingungen und Praxis der Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen Auskunft zu geben. Hierbei ist auch darzustellen, unter welchen Umständen eine Umwandlung von Parkständen in Kurzzeitparkplätze und eine Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen statt nicht begrenzter Parkplätze bei vorhandenen Standorten oder Überplanungen von Verkehrsflächen für den Bezirk Wandsbek erreicht werden kann,
  2. die aktuellen Standorte und die Anzahl der Kurzzeitparkplätze in Wandsbek darzulegen (inklusive der bisher fehlenden Standorte im Einzugsbereich des PK 38). Hierbei ist auch die jeweilige Parkdauer anzugeben.

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt in Absprache mit der obersten Straßenverkehrsbehörde (A3) wie folgt Stellung:

 

Für die flächenhafte Planung des Verkehrsraumes inklusive des Parkraumes ist der Straßenbaulastträger zuständig. Der Landesbetrieb Verkehr ist für die Prüfung und Erhebung der Erforderlichkeit einer Parkraumbewirtschaftung zuständig.

Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden begleiten planungszugewandt den Prozess und ordnen nach positiver Prüfung die erforderlichen Verkehrszeichen an.

 

Die Straßenverkehrsbehörden prüfen nur in Einzelfällen auf Antrag die Anordnung einzelner Kurzzeitparkplätze.

 

VD 51 bittet das Versäumnis bei der tabellarischen Darstellung der Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibenregelung zu entschuldigen. Die vollständige Tabelle befindet sich in der Anlage.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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