Mehr Kurzzeitparkplätze für Wandsbek! Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2837)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft
a) über die aktuellen rechtlichen Regelungen und Praxis der Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen Auskunft zu geben. Hierbei ist auch darzustellen, unter welchen Umständen eine Umwandlung von Parkständen in Kurzzeitparkplätze und eine Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen statt nicht begrenzter Parkplätze bei Überplanungen von Verkehrsflächen für den Bezirk Wandsbek erreicht werden kann,
b) über Planung zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Wandsbek zu berichten.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Zu 1.
Der zuständige Landesbetrieb Verkehr (LBV) entsendet gern eine Referentin bzw. einen Referenten zur Vorstellung der Parkraumbewirtschaftung (Regelrahmen und Planungen) im entsprechenden Gebiet.
Zu 2.
Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage gesondert beigefügt.
Stellungnahme der Polizei Hamburg:
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 sendet Ihnen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Straßenverkehrsbehörden der Polizeikommissariate (PK) 31,35, 36 und 37 eine Auflistung der parkscheibenpflichtigen Parkstände für den Bezirk Wandsbek. Diese befinden sich in der Anlage.
Im Reviergebiet des PK 31 befinden sich keine dem Bezirk Wandsbek zugehörigen parkscheibenpflichtigen Parkstände.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Übersicht BVM
Tabelle Polizei