21-8863

Mehr Aufklärungs- und Präventionsarbeit für Kinder- und Jugendliche - wie wird der öffentliche Raum in Rahlstedt wahrgenommen? Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8081.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 15.1
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten, alle Einrichtungen der Jugendhilfe in Rahlstedt nach deren Einschätzung vorhandener Angsträume Ihrer Gäste zu befragen. Dieses kann ressourcensparend als einfache Fragestellung per Mail erfolgen.

2. Die Verwaltung wird gebeten, alle Einrichtungen der Seniorenhilfe (keine Pflege- und Wohnheime) nach deren Einschätzung vorhandener Angsträume Ihrer Gäste zu befragen. Dieses kann ressourcensparend als einfache Fragestellung per Mail erfolgen.

3. Dem Regionalausschuss mögen die Antworten zu Punkt 1. und 2. ohne weitere Bearbeitung als Kopie schriftlich übermittelt werden.

4. Der Regionalausschuss Rahlstedt bittet das Polizeikommissariat 38 um ihre Einschätzung nach vorhandenen Angsträumen und diese, unterschieden nach Jugend, Erwachsene und Senioren, dem Ausschuss zu benennen.

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, mitzuteilen und zu prüfen

a.) welche Aufklärungs- und Präventionsangebote es speziell für Kinder- und Jugendliche in Hamburg gibt.

b.) welche gewaltpräventiven Maßnahmen sowie Aufklärungs- und Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche im Stadtteil Rahlstedt bereits eingesetzt werden, um deren Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum zu erhöhen.

c.) Ob eine Verbesserung des Beleuchtungskonzepts in der Unterführung und bei den beiden Aufgängen zum Helmut-Steidl-Platz umgesetzt werden kann.

d.) Ob die Polizeipräsenz am Rahlstedter Bahnhof erhöht werden kann.

 

Dem Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis berichtet werden

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:

 

Zu 4.

Sicherheit aber auch die angstfreie Nutzbarkeit des Öffentlichen Raumes für alle Hamburgerinnen und Hamburger - ist ein hohes Gut, für dessen Gewährleistung  sich der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Polizei Hamburg - und vor Ort insbesondere das Polizeikommissariat Rahlstedt (PK 38) -  mit einer Vielzahl von Maßnahmen täglich aktiv einsetzt. Hierbei spielen auch aktuelle konkrete Hinweise aus der Bevölkerung eine wichtige Rolle, die der Polizei eine zeitnahe und adäquate Reaktion auf Straftaten und Bedrohungen sowie der Hilfe für hiervon Betroffene ermöglichen. Das PK 38 (Wachhabender bzw. Wachraumdienst) ist jederzeit unter nachstehenden Telefonnummern zu erreichen: Tel. 040-428 6 53810, -11 oder -12. In einer zugespitzten Situation unmittelbar etwa drohender und bereits geschehender Gewalttaten sollte die Polizei direkt über den Notruf 110 bzw. der Rettungsdienst unter 112 informiert werden, um eine zeitnahe Intervention zu ermöglichen.

Aus kriminologischer Sicht handelt es sich bei sogenannten Angsträumen um Orte oder Bereiche, die als unsicher oder gefährlich wahrgenommen werden und in denen Menschen eine erhöhte Angst vor Kriminalität verspüren - unabhängig von tatsächlichen Kriminalitätsraten. Definiert man Angsträume somit als subjektiv unsicher wahrgenommene öffentliche Räume, die durch Abwesenheit sicherheitsrelevanter Aspekte einer Vielzahl von Personen auffallen, so sind dem Polizeikommissariat (PK) 38 keine derartigen Örtlichkeiten im Reviergebiet des PK 38 bekannt.

Hamburg ist eine sichere Stadt und dies gilt grundsätzlich für alle Stadtteile und insbesondere auch für Rahlstedt. Dennoch kann niemand ausschließen, dass es im Einzelfall zu Bedrohungen und Straftaten auch im Öffentlichen Raum kommt. Hierzu gibt die Polizei folgende grundsätzliche Empfehlungen zum Umgang mit und zur Vermeidung von entsprechenden Situationen und Fallgestaltungen. 

Gerade für die weniger wehrhaften (vulnerableren) Bevölkerungsgruppen wie Kinder/Jugendliche oder Seniorinnen und Senioren sollte der Fokus zum sicheren Verhalten in der Öffentlichkeit auf defensives Verhalten bzw. Deeskalation gerichtet sein. Hier gilt es zunächst, seine Umwelt bewusst wahrzunehmen und riskant erscheinende Situationen nach Möglichkeit zu meiden.

Vielen Menschen ist dabei nicht klar, wie sehr die eigene Haltung und der bewusste Einsatz von Körpersprache zur Deeskalation beitragen können. Expertinnen und Experten raten deshalb grundsätzlich, sich in der Öffentlichkeit und im Kontakt mit Fremden selbstbewusst, konsequent und grenzsetzend zu verhalten, damit bereits im Vorfeld signalisiert wird: Mit mir musst du rechnen!“ Sollte es dennoch zu einer unangenehmen oder bedrohlichen Situation kommen, sollten sich Betroffene sofern möglich zurückziehen und/oder Umstehende durch direkte Ansprache auf die Situation aufmerksam machen. Außerdem kann es hilfreich sein, Personen, die einem zu nah kommen, laut und deutlich anzusprechen (z.B.: Kommen Sie mir nicht so nah!“ oder Lassen Sie mich in Ruhe!“) die Personen sollten möglichst nicht geduzt werden, da ansonsten bei Umstehenden der Eindruck entstehen kann, dass es sich um eine Auseinandersetzung unter Bekannten handelt und dadurch die Bereitschaft einzuschreiten sinken kann.

Ausdrücklich hingewiesen wird an dieser Stelle auf die bundeseinheitlichen „Zivilcourage-Tipps“ der Polizei (vgl. hierzu die zentrale Webseite der Polizeien der Länder und des Bundes zum Thema Zivilcourage: https://www.aktion-tu-was.de), die in Hamburg fester Bestandteil des von Polizeibeamten in ihrer Freizeit an den weiterführenden Schulen angebotenen sog. Präventionsunterrichts sind und dort mit den Schülerinnen und Schülern interaktiv erarbeitet werden:

1.) Ich helfe, ohne mich in Gefahr zu bringen.

2.) Ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf.

3.) Ich organisiere Hilfe unter 110.

4.) Ich beobachte genau und präge mir Tätermerkmale ein.

5.) Ich kümmere mich um das Opfer.

6.) Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung.

Außerdem finden sich hier ergänzende Tipps und Empfehlungen u.a. zu den Themen:

      Sicher in Bus und Bahn

      Mitführen von Schutzwaffen (z.B. Pfefferspray)

      Selbstbehauptung und Selbstverteidigung

Diese finden sich auch auf der Seite des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unter: https://www.polizei-beratung.de/

Opfer eines Angriffs/Übergriffs sollten ermutigt werden, die Hilfe von spezialisierten Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen; die Polizei steht auch diesbezüglich für Nachfragen zur Verfügung.

 

Zu b.)

Die Bekämpfung der Jugendkriminalität, insbesondere der Bereich Jugendgewalt sowie die Gewaltprävention in Hamburg hat seit Jahren einen hohen Stellenwert. Mit dem Senatskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“ verfügt Hamburg seit 2008 über ein behördenübergreifendes Vernetzungs- und Austauschsystem mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen, welches von Verbindlichkeit geprägt ist und ein frühzeitiges und effektives Angebot von Hilfe und Unterstützung, aber auch von erforderlicher Intervention und Sanktion zur Verfügung stellt. Das Konzept besteht im Wesentlichen aus zehn Maßnahme-Säulen, wobei die Polizei nicht an allen Maßnahmen beteiligt ist. Das Senatskonzept sowie weitergehende Informationen sind im Internet unter https://www.hamburg.de/handeln-gegen-jugendgewalt/2064610/einleitung/ abrufbar.

In Bezug auf die Fragestellung sind hierbei aus Sicht der Polizei die beiden Säulen „Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz“ und „Cop4U“ hervorzuheben:

 - Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz:

Seit Beginn des Schuljahres 2008 / 2009 wird das „Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz“ umgesetzt, in dessen Rahmen Polizeibeamte im Nebenamt Schulunterrichte zur Gewaltprävention durchführen. Ziel ist die Reduzierung von Gewalttaten im öffentlichen Raum, bei denen junge Menschen Opfer oder Täter werden.

- Cop4U:

Die sogenannten Stadtteilpolizisten stehen in ihrer Funktion als Cop4U den Schulen im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeiten als erste Ansprechpartner in repressiven und präventiven Fragen zur Verfügung. Ziel ist die Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens, die Absprache gemeinsamer Maßnahmen zwischen den Schulen und der Polizei zur Eindämmung der Jugendkriminalität sowie die Gewährleistung eines flächendeckenden Standards der Kooperation. Die Cop4U nehmen in Absprache mit den Schulen an schulischen Veranstaltungen teil, wobei diese in ihrer konkreten Ausprägung auf Grund des individuellen Bedarfszuschnitts der einzelnen Schulen und der Polizei variieren. Grundsätzlich unterhält der Cop4U regelmäßig bzw. bedarfsorientiert Kontakt zur Schulleitung, den Fachkräften, den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und zeigt im Umfeld der Schule / auf den Schulwegen und somit auch im öffentlichen Raum vor, während und nach der Schulzeit Präsenz. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass in jeder Schule ein Plakat an prominenter Stelle mit Foto, Namen, Kontaktdaten (auch telefonische Erreichbarkeit) des zuständigen Cop4U aushängt. Hinweise auf Straftaten und Gefährdungen sind über diesen direkten Weg der Kontaktaufnahme zum Cop4U auch für Sclerinnen und Schüler niedrigschwellig möglich.

 

Darüber hinaus sucht der Jugendschutz der Polizei regelhaft auch anlassunabhängig die Orte auf, an denen sich polizeilich sichtbar oder auch nur vermutet junge Menschen im öffentlichen Raum aufhalten. Dieseume können sowohl bekannte Jugendtreffs als auch punktuell von Minderjährigen selbst gewählte Treffpunkte sein (z.B. Bahnhofsvorplätze, Einkaufszentren, Schulhöfe zum Abend hin oder parkähnliche Anlagen). Für einen unmittelbaren kommunikativen Zugang arbeitet der Jugendschutz in ziviler Kleidung und stellt sich umgehend im Gespräch als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter vor, um transparent diverse Gesprächsinhalte zu ermöglichen. Darin werden auch regelhaft für Minderjährige nicht optimale Aufenthaltsorte thematisiert.

 

Zu d.)

Das örtlich zuständige PK 38 setzt die vorhandenen personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein.  Der Bahnhof Rahlstedt stellt aus Sicht des PK 38 aktuell keinen Kriminalitätsbrennpunkt dar, eine Erhöhung der Polizeipräsenz ist derzeit nicht geplant.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Zu c.)

Wie bereits in Drs. 21-7695 dargestellt, wird die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH die Örtlichkeit „Rahlstedter Bahnhof“ in Bezug auf die Beleuchtungssituation überprüfen. Einzelne Lücken in der Beleuchtung können nach erfolgreicher Prüfung geschlossen werden. Zwei provisorische Beleuchtungsmasten wurden bereits an einem Bushaltestellenteilbereich errichtet.

 

Soweit dabei die Beleuchtung in größerem Umfang als unzureichend eingestuft wird, kann durch das Bezirksamt Wandsbek im Rahmen der sogenannten „Beleuchtungsdrucksache“ (Bürgerschaftsdrucksache Nr. 22/4312) eine Verbesserung der Beleuchtung veranlasst werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

ckmeldungen der Rahlstedter Einrichtungen der Jugendhilfe und offenen Seniorenarbeit zu Angsträumen in Rahlstedt siehe Anlage.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

ckmeldungen der Rahlstedter Einrichtungen der Jugendhilfe und offenen Seniorenarbeit zu Angsträumen in Rahlstedt