Matheförderung nach dem Vorbild der Leseförderung - strukturiert, qualitätsgesichert, sozialraumorientiert Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3562)
Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.20
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Übersicht über die im Bezirk Wandsbek bestehenden
Angebote zur Förderung mathematischer Grundkompetenzen sowie über vorhandene
Träger- und Ehrenamtsstrukturen zu erstellen und dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Dabei soll auch sichtbar werden, wo im Bezirk Angebotslücken bestehen.
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten darzustellen, welche Schulen im Bezirk
Wandsbek einen besonderen Förderbedarf im Bereich mathematischer Grundkompetenzen aufweisen, um eine gezielte Unterstützung und Priorisierung zu ermöglichen.
zur Matheförderung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein strukturiertes, qualitätsgesichertes und
sozialraumorientiertes Angebot zur Förderung mathematischer Grundkompetenzen –
nach dem Vorbild der Leseförderung – im Bezirk aufgebaut werden kann. Dabei sollen
insbesondere niedrigschwellige Formen der Unterstützung durch Ehrenamtliche berücksichtigt werden.
Ein fachkundiger Referent möge in den Sozialausschuss eingeladen werden, um die Ergebnisse der KERMIT-5-Erhebung, die im Auskunftsersuchen Drs. 22-3196.1 sichtbar
gewordenen Bedarfe sowie mögliche Wege zur Entwicklung niedrigschwelliger Matheförderung einzuordnen.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Sozialausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek
über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die ermittelten besonderen Förderbedarfe
sowie die Ergebnisse der Prüfung eines strukturierten Angebots zur Matheförderung zu
berichten.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Zu den schulischen Fördermaßnahmen im Bereich Mathematik siehe bezirkliche Drs. 22-3196.1. Ehrenamtliche Angebote freier Träger in einem Bezirk werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst.
Zu Punkt 2:
Die schulbezogenen KERMIT-Ergebnisrückmeldungen werden ausschließlich den Schulen sowie der jeweils zuständigen Schulaufsicht zur Verfügung gestellt. Sie dienen als Grundlage, um gemeinsam Ideen und Konzepte für eine datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung zu erarbeiten. Eine Veröffentlichung der schulgenauen Daten in Bezug auf die Erreichung von Mindest-, Regel- oder Optimalstandards erfolgt – wie bereits in der bezirklichen Drs. 22-3196.1 dargelegt – nicht.
Zu Punkt 3:
Siehe bezirkliche Drs. 22-3196.1.
Zu Punkt 5:
Siehe Antwort zu 3.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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