21-7931

Maßnahmen zur Verbesserung der Leih-E-Scooter-Situation Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.09.2023 (Drs. 21-5943.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
Ö 7.5
16.11.2023
Ö 14.19
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung möge

1. Hotspots im Bezirk Wandsbek identifizieren, an denen feste Abstellzonen eingerichtet werden sollen (z.B. Bahnhöfe), um an viel frequentierten Orten die Ausdehnung der E-Scooter und E-Bikes zu reduzieren;

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Mit Bolt, Lime, Tier und VOI sind derzeit vier Anbieter von E-Scooter-Sharing in Hamburg aktiv. Die Fahrzeuganzahl beläuft sich über alle Betreiber hinweg auf 20.000 E-Scooter (Stand: Oktober 2023).

 

Die BVM begrüßt den Beschluss der Bezirksversammlung, um dem verkehrswidrigen Abstellen von E-Scootern im Bezirk Wandsbek entgegenzuwirken. Die Einrichtung von festen Abstellflächen für E-Scooter und ggf. weitere Verkehrsmittel, wie z.B. E-Motorroller oder Lastenfahrräder, kann, vor allem in Verbindung mit Parkverbotszonen, in sensiblen Bereichen zu einer Entlastung der dortigen Gehwege beitragen, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußngerinnen und Fußnger erhöhen.

 

In diesem Zusammenhang empfiehlt die BVM die Einrichtung von Abstellflächen für Scooter insbesondere an den Verkehrsknotenpunkten wie z.B. den Schnellbahnhaltstellen. Zur Identifikation von Nachfrageschwerpunkten sowie hinsichtlich Fragen zur Dimensionierung und Gestaltung von Abstellflächen für E-Scooter haben bereits Gespräche zwischen der BVM und dem Bezirksamt Wandsbek stattgefunden. Wesentliche Kriterien für die Standortfindung sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit. Die BVM nimmt auf der Basis vorliegender Standortdaten von E-Scootern Analysen für die Standortfindung vor, die allen Bezirken vorliegen. Die Verantwortlichkeit für den Bedarf und die Umsetzung von Abstellflächen obliegt jedoch den Bezirken selbst.

 

Im Übrigen siehe Stellungnahmen der BVM zu den Drs. 21-4831 und Drs. 21-5769.

 

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

Eine Identifizierung der Hotspots hat bereits durch die BVM stattgefunden, da dort die gesammelten Daten ausgewertet werden können. Diese Hotspots wurden am 23.3.2023 im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vorgestellt und von dort in die Regionalausschüsse überwiesen.

Um eine weitere Bearbeitung durch das zuständige Fachamt zu gewährleisten, muss durch die Bezirksversammlung eine Aufnahme der Maßnahme ins Arbeitsprogramm beschlossen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n