Maßnahmen zur Unterstützung der bezirklichen Wochenmärkte nach der Analyse nun umsetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8547.1)
Letzte Beratung: 18.11.2024 Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz Ö 6.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Fachbehörde und unterstützend die bezirkliche Verwaltung werden ersucht, die folgenden zehn Maßnahmen, die in der Nachhaltigkeitsuntersuchung der Hamburger Wochenmärkte
identifiziert wurden, entsprechend umzusetzen:
1. Umfassende Marktforschung ist nötig, um Wochenmärkte für Kund:innen Händler:innen bedarfsgerecht und ökonomisch nachhaltig zu gestalten
2. Zweck der Märkte muss auf Basis der Marktforschung und bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stadt geklärt werden.
3. Durchführung einer umfassenden Marktforschungsstudie unter der Fragestellung „Was braucht es, um die WoMä für die Händlerschaft und Kundschaft attraktiver zu machen?"
4. Die Marktordnung sollte mittels Stakeholder-Prozess geprüft werden und eine Aktualisierung angestoßen werden, um die Wochenmärkte attraktiver zu gestalten. Weiterhin müssen alle marktrelevanten Regularien zusammengetragen werden.
5. Eine Analyse der Müllverbräuche der letzten 5Jahre kann aufzeigen, welche Maßnahmen welche Wirkungen hatten Eine verbrauchsgenaue und faire Abrechnung des Stromverbrauchs wird empfohlen, um den Stromverbrauch bei steigenden Energiekosten unter Kontrolle zu halten. Hier sollte ein Dialog mit Bergedorf eröffnet werden, da der Bezirk zusätzliche Stromzähler installiert hat.
6. Eine systematische Erfassung auf Bezirksebene der notwendigen Sanierungen zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Wochenmärkte ist erforderlich und sollte in Abhängigkeit von der Zielsetzung für die Märkte durchgeführt werden.
7. Eine Erarbeitung eines Konzeptes mit Mindestanforderungen für Ausgleichsflächen, die während der Sanierungen zur Überbrückung genutzt werden. Die Sanierung ist nur zielführend, wenn die Händlerschaft die Sanierung mit etwa gleichbleibenden Umsätzen überstehen.
8. Prüfung einer Einführung eines Abbuchungssystems. Dies kann Verbindlichkeit für Händlerschaft fördern sowie Planungssicherheit und Händlerbindung.
9. Eine Kommunikationskampagne an Händler:innen ausgerichtet, um die Einführung alternativer Zahlungsmittel zu bewerben, um langfristig Einnahmen zu sichern und zu steigern.
10. Verantwortliche Person, die sich um Marketing inkl. Events der Wochenmärkte pro Bezirk kümmert.
2. Über die Ergebnisse ist dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft zu berichten.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation zum Beschluss:
Zu 1.:
Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsuntersuchung werden von der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), als Fachbehörde für das bezirkliche Marktwesen, im Prozess zur Attraktivitätssteigerung der bezirklichen Wochenmärkte weiterverfolgt.
Dabei werden zunächst alle Empfehlungen und Maßnahmepakete, also auch die in dem Beschluss der Bezirksversammlung aufgeführten, weiter in Hinsicht auf die Umsetzbarkeit untersucht, wobei sich gezeigt hat, dass ein noch individuellerer Blick auf die einzelnen Standorte erforderlich ist.
Unter anderem wird geprüft, welchen Teil dieser Aufgaben die Bezirksämter als Veranstalter oder die BWI als Fachbehörde leisten kann, an welchen Stellen die Erkenntnislage aus bereits erfolgten Umfragen ggf. ausreicht und wo zunächst geeignete Erhebungsinstrumente zu schaffen sind.
Für die von den Dienststellen nicht selbst leistbaren Aufträge wird von diesen mindestens das Feedback der relevanten Stakeholder eingeholt, ggf. eine Nutzenanalyse durchgeführt und/oder Kostenschätzungen vorgenommen sowie anschließend die finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten geklärt. Zu den relevanten Stakeholdern gehören dabei mindestens neben den Bezirksämtern und der BWI, die Kundinnen und Kunden und die Markthändlerschaft. Schließlich sind die Aufträge sinnvoll zu priorisieren und in einen Zeitplan einzuordnen.
Aktuell führt die BWI hierzu Fachgespräche mit allen sieben Bezirksämtern.
Zu 2.:
Die BWI wird dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft in geeigneter Weise über die Ergebnisse des Prozesses berichten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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