Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Straße Hoheneichen Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport zur Eingabe (Drs. 22-0067)
- Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:
Die Straße Hoheneichen im Bezirk Wandsbek geht vom Wellingsbüttler Weg in südliche Richtung ab. Sie dient als Erschließungsstraße für die Anwohnenden zwischen dem Ohlsdorfer Friedhof im Süden und dem Wellingsbüttler Weg. Die Straße Hoheneichen liegt in einer Tempo 30-Zone. In der Vergangenheit bestand eine Beschwerdelage bezüglich eines erhöhten Geschwindigkeitsniveaus. Dies konnte durch Messungen mit einem verdeckten Verkehrsstatistikgerät (VSG) bestätigt werden. Daher wurde in enger Abstimmung mit dem Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamts Wandsbek über mögliche Maßnahmen zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus beraten.
Vor dem Hintergrund, dass die verbliebenen Restgehwegbreiten durch das erlaubte halbachsige Parken auf dem Gehweg zum Teil erheblich eingeschränkt waren, sowie mit Blick auf die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), Kapitel Verkehrsberuhigung, wurde eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs angestrebt und mit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 07.11.2023 angeordnet.
Das Parken auf dem Gehweg wurde untersagt, da die Fahrbahnbreite ausreichend ist, so dass der ruhende Verkehr am Fahrbahnrand parken kann. Um ein versetztes Parken und damit eine Reduzierung der Durchgangsgeschwindigkeit zu erzielen, wurden Fahrbahnmarkierungen versetzt am Fahrbahnrand angeordnet.
Am 08.04.2024 wurden die alten Fahrbahnmarkierungen (halbachsiges Parken auf dem Gehweg) entfernt und die neuen (versetztes Parken am Fahrbahnrand) aufgebracht Am 02.05.2024 wurden die Verkehrszeichen 315 abmontiert.
Seit Juni 2024 erfolgt im Rahmen der personellen Ressourcen eine regelmäßige Überwachung der Straße Hoheneichen hinsichtlich falschen Parkens und eine konsequente, gebührenpflichtige Verwarnung, was zu einem erheblichen Beschwerdeaufkommen von Anwohnenden geführt hat.
Laut Rückmeldung einer Anwohnerin haben die Maßnahmen bereits zu einer spürbaren Senkung des Geschwindigkeitsniveaus geführt.
Die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite wurde durch das Wegordnen des halbachsigen Gehwegparkens eingeengt. Das Aufbringen der Markierungen von Parkständen stellt keine rechtsverbindliche Vorschrift dar, sondern soll eher als „Anregung“ dienen, alternierend zu Parken. Das Parken am rechten Fahrbahnrand ist daher auch außerhalb der markierten Parkstände zulässig, solange die erforderliche Restfahrbahnbreite eingehalten wird und andere Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dies nicht verbieten.
Entgegenkommende Fahrzeuge müssen so im Lichte gegenseitiger Rücksichtnahme unter Nutzung der vorhandenen Lücken zwischen den parkenden Fahrzeugen ausweichen. Dieser gegenläufige Verkehr hat eine geschwindigkeitsdämpfende Funktion.
Eine erneute Messung mittels VSG hat noch nicht stattgefunden, ist aber bereits in Planung, sodass dann auch ein objektiver Vergleich des Geschwindigkeitsniveaus vor und nach der Neuordnung des ruhenden Verkehrs erfolgen kann.
Die Verkehrszeichen (VZ) 274.1 (Tempo 30-Zone) StVO stehen grundsätzlich ausschließlich nur am Anfang einer Tempo 30-Zone. Eine Wiederholung des VZ ist rechtlich nicht zulässig.
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 35 bewertet die getroffenen Maßnahmen als erfolgreich. Eine anstehende verdeckte Geschwindigkeitsmessung wird weiterhin über das aktuelle Geschwindigkeitsniveau Auskunft geben.
Eine Wiederholung des VZ 274.1 StVO ist rechtlich nicht möglich.
Das PK 35 wird auch weiterhin im Rahmen der personellen Ressourcen und Prioritätensetzungen die Straße Hoheneichen überwachen und Parkverstöße (Parken auf Gehwegen) konsequent ahnden.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n