21-4324

Maßnahme: Erschließung Stephanstraße 15 Realisierungsträger: SAGA Unternehmensgruppe Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3846)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
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11.01.2022
14.12.2021
08.12.2021
18.11.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek möge eine Kartierung zu den Altlasten auf der Fläche bekommen und bittet um Spezifizierung, um welche Altlasten es sich handelt und welche Maßnahmen daraus abzuleiten sind.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Sachstand Altlasten

 

Der Bau der Erschließungsstraße findet im Zusammenhang mit der geplanten Neubebauung des Grundstücks Stephanstraße 15, Flurstück 1831, Gemarkung Hinschenfelde statt. Für dieses Grundstück ist zurzeit der Bau der Erschließungsstraße (SAGA Unternehmensgruppe), sowie eine Neubebauung (Wohnungsbau, Bauherr SAGA Unternehmungsgruppe) unter der Bauantragsnummer W/WBZ/02272/2021 geplant.

 

Das Flurstück 1831 wird vollständig von zwei Grundwasserschäden (7238-G001 und 7238-G002) unterlagert, der südliche Teil des Flurstücks befindet sich auf der Altlast 7238-008/00. Der Anlage 1 kann die Lage der Grundwasserschäden und der Altlast entnommen werden.

 

Informationen zu Altlasten unterliegen dem Datenschutz. Eine Weitergabe dieser Informationen bzw. des Kartenmaterials ist nicht zulässig.

 

 

Grundwasserschäden 7238-G001 und 7238-G002:

 

Die beiden Grundwasserschäden werden durch den Eintrag von BTEX-Aromaten und LCKW verursacht.

 

Das Bauvorhaben liegt am äußersten Fahnenrand der Grundwasserschadstofffahnen 7238-G002 und 7238-G007. Hier liegen die Schadstoffkonzentrationen für LCKW unterhalb des Geringfügigkeitsschwellenwertes von 20 µg/l (Fahne 7238-G002) bzw. für Benzol im Bereich des Geringfügigkeitsschwellenwertes von 1 µg/l. Die Quellgrundstücke beider Fahnen liegen nordöstlich der Stephanstraße 26 im Grundwasseranstrom.

Da der Grundwasserflurabstand mindestens 4 m unter Geländeoberkante liegt, besteht vermutlich kein Einfluss auf geplante Baumaßnahmen. Sollte im Zuge der Baumaßnahmen dennoch eine Wasserhaltung notwendig werden, ist im Rahmen des Antrags auf wasserrechtliche Erlaubnis zu klären, ob eine Eigenüberwachung notwendig wird bzw. das Baugrubenwasser kostenpflichtig zu entsorgen oder aufzubereiten ist.

 

Altlast, 7238-008/00 Stephanstraße, Altablagerung

 

Es handelt sich um eine ehemalige Sandkuhle, die bis ca. 1940 mit Boden, Bauschutt und Hausbrandschlacken verfüllt wurde. Die Ablagerungen sind bis zu 4,5 m mächtig, sie sind mit PAK und Schwermetallen belastet. Im Auffüllungskörper wurde bislang keine Bodengasbildung nachgewiesen.

Die in den südlichen Teil des Flurstücks 1831 hineinragenden Ablagerungen wurden in der Vergangenheit umfangreich untersucht. Dabei wurde die Ausdehnung der Ablagerungen eingegrenzt.

Anlage 2 zeigt die Lage der Erschließungsstraße, der geplanten Wohnbebauung mit Außenflächen/Stellplätzen und der bislang nicht überplanten Grundstücksteile in Bezug zur Ausdehnung der Altablagerung.

Die geplante Erschließungsstraße liegt außerhalb der Altablagerung. Diese hat keine Auswirkungen auf die geplante Erschließungsmaßnahme.

Die südlich der Erschließungsstraße geplanten Wohngebäude liegen im Nahbereich der Altablagerung: Die Stellplätze, sowie ein Teil der Außenanlagen (Spiel- und Aufenthaltsbereich) liegen auf der Altlast.

 

Die Gebäude südlich der Erschließungsstraße sind vorsorglich mit baulichen

Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Gasansammlungen unter den Gebäuden

und versiegelten Freiflächen sowie Gaseintritten in das Gebäude, Rohrsysteme und

Schächte auszustatten.

Zur Unterbindung des Direktkontakts mit dem belasteten Auffüllungsmaterial ist auf

allen unversiegelten Freiflächen, die auf der Altlablagerung liegen, im obersten Meter

eine durchwurzelbare Bodenschicht mit unbelastetem Bodenmaterial herzustellen.

 

In den Bauantragunterlagen zum Wohnungsbauvorhaben ist ein Teil des Flurstücks 1831 nicht in die Planungen einbezogen worden (siehe Anlage 2 blaue Umrandung). Dieser bislang vom Bauherrn nicht überplante Bereich liegt ebenfalls auf der Altablagerung. Er ist in die Planungen zur Herstellung und Nutzbarkeit des Flurstücks 1831 mit einzubeziehen, da er die direkte räumliche Verbindung zwischen den zwei Spielbereichen des Neubauvorhabens und dem südlich des Flurstücks gelegenen Sport- und Bolzplatz darstellt.

 

Auch in diesem Flurstücksteil sind vergleichbare Maßnahmen zur Unterbindung des Direktkontakts mit dem belasteten Auffüllungsmaterial zu ergreifen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Anlage 1: Lageplan Altlast 7238-008/00

                und der Grundwasserschäden7238-G001 und 7238-G002

 

Anlage 2: Lageplan Altablagerung Stephanstraße, Fl.-Nr. 7238-008/00,

                Nicht überplante Fläche, Bauantrag SAGA W/WBZ/02272/2021