Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Radverkehrsführung Alter Zollweg
Letzte Beratung: 19.05.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 5.1
- Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vertagte die Drucksache am 13.01.2022 auf die nächste Sitzung und überwies sie zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
- Im Nachgang der Sitzung am 13.01.2022 wurden die Pläne zu den Varianten 2a und 3 als Anlagen beigefügt, die in der Sitzung präsentiert worden waren.
- Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vertagte die Beschlussvorlage in seiner Sitzung am 17.02.2022 einstimmig.
- Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vertagte die Beschlussvorlage in seiner Sitzung am 21.04.2022 mehrheitlich, bei Fürstimmen der Fraktionen SPD, Die Grünen, CDU, FDP und Die Linke sowie Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Variante 2a: Schutzstreifen von Rahlstedter Weg bis Berner Straße
Variante 3: Radfahrstreifen von Rahlstedter Weg bis Berner Straße
Mit den Drucksachen 21-1001 und 21-2459 wurden der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft und der Regionalausschuss Rahlstedt über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Variante 1 und 2 in Kenntnis gesetzt.
Die Anfang 2021 vorgestellte Variante 2 „Schutzstreifen“ in einer Breite von 1,50m ist lediglich eine Minimallösung gewesen. Erfahrungen aus bisherigen Radverkehrsplanungen zeigen, dass diese Breite keine sinnvolle Radverkehrsführung erzielt und auch von anderen Dienststellen als nicht akzeptabel angesehen wird. Aus diesem Grund hat MR 21 von der Variante 2 Abstand genommen und eine neue Variante 2a aufgetragen bei der die Breite des Schutzstreifens 1,75m beträgt.
Für den 3. Teil der Machbarkeitsstudie sind die Ergebnisse der Baum –und Parkstandbilanz sowie die benötigten Grunderwerbsflächen der Varianten 2a und 3 in den Tabellen 1 – 6 im Rahmen der Vorplanung zusammengefasst.
Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist festzuhalten, dass die Herstellung einer anordnungsfähigen Radverkehrsanlage nur unter Inkaufnahme von massiven Baumfällungen (130-150 Stück) und hohem Parkstandverlust (min. 60 Stück) umzusetzen ist. Auch Grunderwerb ist erforderlich.
Welche Variante bzw. Form der Radverkehrsführung schließlich umgesetzt wird, kann erst im weiteren Planungsverlauf auf Grundlage einer Vermessung und detaillierter Variantenuntersuchung entschieden werden.
MR 21 bittet um Zustimmung mit der Planung zur Herstellung einer Radverkehrsanlage im Alten Zollweg zu beginnen, auch wenn es dadurch zu hohen Baum- und Parkstandverlusten kommen wird.
Die Planung wird durch einen Referenten vorgetragen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Zustimmung gebeten.
Tabelle 1: Übersicht Baum- und Parkstandbilanz für Variante 2 und 2a
Tabelle 2: Übersicht Baum- und Parkstandbilanz für Variante 3
Tabelle 3: Gegenüberstellung Übersicht Baum- und Parkstandbilanz
Tabelle 4: Grunderwerbsflächen Variante 2 und 2a
Tabelle 5: Grunderwerbsflächen Variante 3
Tabelle 6: Gegenüberstellung Grunderwerb Variante 2, 2a und 3
Pläne_Alter Zollweg Variante 2a
Pläne_Alter Zollweg Variante 3
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