Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42a i.V.m. §2 (6) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 27.02.2019 auf Erteilung eines Linienverkehrs mit Pkw von Haus zu Haus
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde seitens der BWVI gebe-ten, den entsprechenden Ausschuss über die o.g. Erlaubnis zu informieren.
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
1. Antrag Reisedienst
vom 27.02.2019 (nicht öffentlich)
2. Anhörung BWVI-RV vom 13.03.2019,
Az.: RV 212-2/FV 45-19 (nicht öffentlich)
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