20-7345

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42a i.V.m. §2 (6) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 27.02.2019 auf Erteilung eines Linienverkehrs mit Pkw von Haus zu Haus

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde seitens der BWVI gebe-ten, den entsprechenden Ausschuss über die o.g. Erlaubnis zu informieren.

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Petitum/Beschluss

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.

Anhänge

1. Antrag Reisedienst

    vom 27.02.2019 (nicht öffentlich)

2. Anhörung BWVI-RV vom 13.03.2019,

    Az.: RV 212-2/FV 45-19 (nicht öffentlich) 

Lokalisation Beta

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