Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 06.02.2019 auf vorübergehende Änderung des Linienweges/Fahrplans der Linie 23
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde seitens der BWVI gebe-ten, den entsprechenden Ausschuss über die o.g. Erlaubnis zu informieren.
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
1. Antrag HHA vom 06.02.2019 (nicht öffentlich)
2. Anhörung BWVI-RV vom 08.02.2019, (nicht öffentlich)
Az.: RV 212-1/ÖV 09-19
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