Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 05.07.2017 auf vorübergehende Fahrplanänderung im Zuge der Genehmigung der Linie 24
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde seitens der BWVI gebeten, den entsprechenden Ausschuss über die o.g. Änderung zu informieren.
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.