Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 03.08.2017 auf vorübergehende Änderung der Genehmigungen der Linien 27, 168 und 368
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde seitens der BWVI gebeten, den entsprechenden Ausschuss über die o.g. Änderung zu informieren.
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.