21-3516

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 29.03.2021 auf Genehmigung der vorübergehenden Änderung des Linienwegs der Linien 7, 26, 118 und 777

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.08.2021
Sachverhalt

 

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Anhänge

 

-          Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr (nicht öffentlich)

-          Streckeninformation des Antragstellers (nicht öffentlich)