Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 29.03.2021 auf Genehmigung der vorübergehenden Änderung des Linienwegs der Linien 7, 26, 118 und 777
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr (nicht öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers (nicht öffentlich)