Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 29.03.2021 auf Genehmigung der vorübergehenden Änderung des Linienwegs der Linien 7, 26, 118 und 777
Letzte Beratung: 12.08.2021 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 8.8
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr (nicht öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers (nicht öffentlich)
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