21-1472

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 13.05.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienweges/Fahrplans der Linie 171

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr

- (nicht-öffentlich)

- Änderung des Fahrplans/Linienweges des Antragstellers (nicht-öffentlich)

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