21-1472

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 13.05.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienweges/Fahrplans der Linie 171

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr

-          (nicht-öffentlich)

-          Änderung des Fahrplans/Linienweges des Antragstellers (nicht-öffentlich)