21-1283

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 13.03.2020 auf dauerhafte Änderung des Linienwegs/ Haltstellenverlegung auf Dauer zum 29.03.2020 der Linie 608

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind der beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht,

    Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)

- Fahrplanänderung des Antragstellers (nicht-öffentlich)

- Stellungnahme des W/MR 2 (nicht-öffentlich)