Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 13.03.2020 auf dauerhafte Änderung des Linienwegs/ Haltstellenverlegung auf Dauer zum 29.03.2020 der Linie 608
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind der beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht,
Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)
- Fahrplanänderung des Antragstellers (nicht-öffentlich)
- Stellungnahme des W/MR 2 (nicht-öffentlich)
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