21-1730

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 08.07.2020 auf dauerhafte Änderung des Fahrplans der Linien X11 und 162 ab dem 06.08.2020

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)

-          Fahrplan der Linien X11 und 162 (nicht-öffentlich)

-          Linienskizze (nicht-öffentlich)