21-1730

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 08.07.2020 auf dauerhafte Änderung des Fahrplans der Linien X11 und 162 ab dem 06.08.2020

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)

- Fahrplan der Linien X11 und 162 (nicht-öffentlich)

- Linienskizze (nicht-öffentlich)

Lokalisation Beta

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