21-1883

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 05.08.2020 auf vorübergehende Änderung der Genehmigung der Linien 176, 276 und 475 (WW-Verlängerung)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

 

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)

-          Änderung des Fahrplans/Linienweges des Antragstellers (nicht-öffentlich)